Nach einer aktuellen Umfrage durch das Emnid
Institut sind 65 Prozent der Deutschen der Auffassung, dass der
Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) von den Krankenkassen übernommen
werden soll. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
(ACM) wurden 1001 Bundesbürger telefonisch befragt.Dabei zeichnet
sich neben der Unterstützung für die medizinische Verwendung von
Cannabis (76%) der Wunsch nach einer unbürokratischeren
Kostenübernahme für Dronabinol ab. Tatsächlich können schon seit über
zehn Jahren schwerstkranke Patienten den Hauptinhaltsstoff der
Cannabispflanze erhalten, der unter dem Namen Dronabinol von der
Frankfurter Firma THC Pharm GmbH hergestellt und vertrieben wird.
„Auf jeden der etwa 40 Patienten, die medizinisches Cannabis
erhalten, kommen etwa 50 – 100 Patienten, die mit Dronabinol optimal
versorgt werden“, so Holger Rönitz, Sprecher der aus einer
Patienteninitiative hervorgegangenen THC-Pharm GmbH, die auch einen
natürlichen Cannabis-Extrakt für Patienten entwickelt hat. Trotzdem
bleibt selbst Palliativpatienten diese Therapieoption oftmals
versagt, weil die Ärzte die Auseinandersetzungen mit den
Krankenkassen zur Kostenübernahme scheuen. „Schon 2008 forderten nach
einer Bundestagsanhörung alle Parteien eine erleichterte
Kostenübernahme für Dronabinol, geschehen ist bis heute nichts“
resümiert Rönitz.
Tatsächlich vermutet man in Frankfurt, dass hinter der jüngsten
Begeisterung für medizinisches Cannabis ein Zulassungsantrag des
britischen Unternehmens GW Pharm steckt. Deren in England schon von
Bayer Healthcare vertriebenes Fertigarzneimittel mit Namen SATIVEX,
soll demnächst auch in Deutschland zugelassen werden. Sativex ist ein
Cannabisextrakt, der in etwa zu gleichen Teilen aus den beiden
Hauptinhaltsstoffen der Cannabispflanze Delta 9 Tetrahydrocannabinol
(THC, Dronabinol) und Cannabidiol (CBD) besteht. Der Extrakt ist in
England für Tagestherapiekosten von etwa elf britischen Pfund (13,30
EUR) auf den Markt. Analysten rechnen für das Medikament mit
jährlichen Verkaufserlösen von über 100 Millionen EUR.
Um einen Cannabisextrakt verschreibungsfähig zu machen, muss er
zunächst in Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) umgestuft
werden. Eine entsprechende Empfehlung des zuständigen
Sachverständigenrates an die Bundesregierung existiert schon, bezieht
sich allerdings nur auf Fertigarzneimittel. „Wird die Empfehlung
Gesetz, käme die Umstufung faktisch einem „Lex Sativex“ gleich, da
dann die in Deutschland entwickelten standardisierten
Cannabisextrakte vom Verkehr ausgeschlossen werden“ befürchtet
Rönitz. Die Folge wäre ein Preismonopol für Sativex und der Verlust
von einer Vielzahl von Therapieoptionen. „Gerade bei einer neu
entdeckten Substanzklasse ermöglichen individuelle Rezepturen
wichtige Erkenntnisse für die optimale Darreichungsform“, warnt die
THC Pharm GmbH.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Holger Rönitz, Pressesprecher, THC Pharm GmbH,
Mob.: +49 151 16 20 49 79 oder roenitz@thc-pharm.de