Zwang zu Unisex-Tarifen beschert Versicherern hohe Belastungen / EuGh-Urteil erhöht Druck auf Aktuariat und Risikomanagement

Die deutsche Assekuranz steht vor hohen
Zusatzbelastungen infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs
(EuGh), das ab 21. Dezember 2012 einheitliche Versicherungstarife für
Männer und Frauen bei Neuverträgen vorschreibt. Die Einführung von
Unisex-Tarifen wird vor allem in den Bereichen Aktuariat und
Risikomanagement zusätzlichen Aufwand verursachen. Hier lastet
ohnehin schon ein hoher Druck auf den Versicherern. Grund hierfür
sind die EU-Aufsichts- und Eigenkapitalregeln Solvency II sowie die
Umstellung auf den neuen Höchstrechnungszins von 1,75 Prozent zum 1.
Januar 2012. Die Zusatzkosten für die Schaffung geschlechterneutrale
Tarife werden, soweit die Marktlage dies zulässt, mittelfristig auf
alle Versicherten umgelegt werden. Dies hat eine Markteinschätzung
des Beratungshauses PPI AG ergeben.

Bei Versicherungen, in denen die Tarife zwischen Männern und
Frauen stark voneinander abweichen, sind umfassende Neukalkulationen
erforderlich. So werden Männer bislang in der Risikolebens- und der
Kfz-Versicherung teurer als Frauen eingestuft, günstiger hingegen in
der privaten Renten- und Krankenversicherung. Da Frauen nach der
aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt
fast sechs Jahre länger leben als Männer (83 gegenüber 77 Jahre),
werden sie von einem neuen Einheitstarif in der privaten
Rentenversicherung profitieren – dennoch kann es insgesamt für alle
Versicherten teurer werden. „Je nach Marktlage werden die Versicherer
versuchen, die entstehenden Kosten an die Versicherten weiterzugeben“
erklärt Wolfram Spengler, Leiter Unternehmenssteuerung bei PPI. „Die
Neuberechnung der Tarife in vielen Versicherungssparten wird beileibe
nicht der einzige Kostenpunkt sein, der über höhere Beiträge von
allen Kunden mitzutragen ist. Beispielsweise müssen Dokumente und
Informationsunterlagen angepasst werden, auch das kostet Geld“, so
Spengler.

Mit dem Wegfall der nach Geschlecht differenzierenden
Versicherungstarife wird zugleich das eherne Prinzip der Äquivalenz
von Beitrag und Risiko aufgeweicht. „Das Verbot, Beitragssätze nach
dem Geschlecht zu differenzieren, rüttelt am Grundverständnis der
Branche“, sagt Torsten Gillessen, Leiter Aktuariat bei PPI. „Es
besteht die Gefahr, dass mittel- und langfristig auch die
Segmentierung nach Kriterien wie Eintrittsalter oder Wohnort
untersagt und damit eine risikogerechte Tarifierung unmöglich gemacht
wird.“

PPI Aktiengesellschaft
Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 25 Jahren an den Standorten
Hamburg, Kiel, Frankfurt, Düsseldorf und Paris erfolgreich für die
Finanzbranche tätig. 2009 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen
320 Mitarbeitern 38,5 Millionen Euro Umsatz in den drei
Geschäftsfeldern Consulting, Software Factory und Produkte. PPI
stärkt die Marktposition von Versicherungsunternehmen durch fachlich
wie methodisch exzellente Lösungen für alle Kernprozesse der
Assekuranz, basierend auf langjähriger Praxiserfahrung. In der
Software-Entwicklung stellt PPI durch professionelle und verlässliche
Vorgehensweise eine hohe Qualität der Ergebnisse und absolute
Budgettreue sicher. Das Consulting-Angebot erstreckt sich von der
strategischen über die versicherungs- und bankfachliche bis zur
IT-Beratung.

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