Zusammenbruch von offenen Immobilienfonds – Tipps für Anleger

Tatsächlich bergen jedoch auch diese, als absolut sicher geltenden Kapitalanlagen, erhebliche Risiken. Folgende Fonds haben die Rücknahme ihrer Anteile ausgesetzt, sind also tatsächlich nicht mehr offen, sondern geschlossen, oder haben bereits aufgegeben und werden liquidiert. Erhebliche Verluste bis weit über 70% sind die unweigerliche Konsequenz. Betroffen sind konkret (Liste nicht abschließend):
• Degi Europa
• Mor­gan Stan­ley P2 Value
• Pre­mium Manage­ment Immo­bi­lien Anla­gen
• Degi Inter­na­tio­nal
• KanAm US Grun­din­vest
• KanAm Grun­din­vest 
• Axa Immo­select
• Axa Immo­so­lu­ti­ons
• SEB Immoin­vest
• CS Euro­real A
• TMW Immo­bi­lien Welt­fonds
• Degi Glo­bal Busi­ness
• UBS 3 Sec­tor Real Estate Europe

Was können Anleger tun? Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte geben aufgrund der häufigen Anfragen in der Kanzlei folgende Tipps:

1. Schadensbegrenzung- Verkauf der Anteile an der Börse
Wer den Schaden begrenzen will und vor allem schnell sein Restkapital retten will, kann die Anteile an der Börse verkaufen, anstatt diese an die Gesellschaft zurückzugeben. Es sind dabei Abschläge auf den ausgewiesenen Rücknahmepreis der Fondsgesellschaft von 20% und mehr hinzunehmen. Allerdings darf angezweifelt werden, dass bei derzeit geschlossenen Fonds jemals wieder die derzeit ausgewiesenen Preise erzielt werden können, so dass der Verkauf an der Börse eine gangbare Alternative darstellt.

2. Schadensersatzansprüche gegen beratende Banken bzw. Anlageberater prüfen
Wenn, wie in den meisten Fällen, die offenen Immobilienfonds als Ersatz für Festgeld angepriesen wurden und keine Hinweise auf das Verlustrisiko und Schließungsrisiko gegeben wurden, können Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend gemacht werden. Die Erfolgsaussichten eine solchen Vorgehens sollten von einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.

3. Nichts tun – oder noch schlimmer vom „Regen in die Traufe“
Nach Berichten von Börse Online und der Süddeutschen Zeitung bieten Firmen, wie GE & F Capital UG, betroffenen Anlegern an, ihre Anteile in Aktienpakten von nichtbörsennotierten Gesellschaften zu tauschen, die unter anderem mit einem Shop für Edelmetalle Gewinne erzielen wollen. Wir können von solchen „Tauschaktionen“ nur dringend abraten, da dies nichts mehr als eine „unseriöse Abzocke“ der bereits geschädigten Anleger darstellt. Die Risiken einer solchen Anlage sind um eine Vielfaches höher als bei offenen Immobilienfonds und daher nicht ansatzweise vergleichbar.

„Wer nichts unternimmt und die Verluste als unabänderlich akzeptiert, darf sich zukünftig auch nicht darüber beschweren, dass sich am Finanz- und Beratungssystem der beteiligten Akteure, also insbesondere unserer Banken, nichts ändert“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein.