Zum Vorteil aller Beteiligten!

Ausgleichsabgabe / Schwerbehindertenabgabe: statt abzuführen – besser vorteilhaft nutzen

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über monatlich mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen auf wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte oder hier gleichgestellte Menschen beschäftigen (§ 71 SGB IX).

Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe / Schwerbehindertenabgabe an das Integrationsamt (Arbeitsagentur) abzuführen. In der Spitze sind 3.120,00 bis 4.320,00 Euro pro Jahr und Platz zu bezahlen; viel Geld für wiederkehrende Verbindlichkeiten.

Ausdrücklich vom Gesetzgeber gewünscht und in § 140 SGB IX beschrieben, können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen diese Ausgleichsabgabe / Schwerbehindertenabgabe teilweise oder komplett auch durch Aufträge für Sachleistungen an Werkstätten für behinderte Menschen erfüllen.

Sie schaffen so einen positiven Effekt für Ihr Unternehmen – anstelle reiner Abgaben – jetzt…

 mehr Marketing, starke Werbung, größere Öffentlichkeitsarbeit
 plus verbesserte Zahlen im Jahresabschluss (Bilanz mit GuV)
 plus niedrigere Bemessung für die Gewerbe- und Ertragsteuer
 immer ohne weitere Kosten – ohne zusätzlichen Zeit-Aufwand
 dazu können Sie sehr individuell Ihre Sachspenden einsetzen

Hier bringt Sie nun unsere Erfahrung weiter, denn wir sind seit Jahren als UnternehmensBeratung gesellschaftspolitisch tätig, deutschlandweit in den Werkstätten vernetzt und halten professionell ein umfangreiches Sortiment (Top-Auswahl) für Ihr Marketing / Ihre Öffentlichkeitsarbeit bereit.

Sämtliche Arbeiten, die im Zusammenhang hiermit stehen, werden in individueller Abstimmung kostenfrei von uns geplant, von ausgesuchten Werkstätten gefertigt und an die vorgegebenen Empfänger der Sachleistungen ausgehändigt – dies regional, überregional oder weltweit.

Sie erhalten für Ihre Buchhaltung zudem

– eine im Gesetz verlangte, hier formal korrekte Rechnung (weg. abzugsf. Beträge)
– zusätzlich Spenden-Quittungen der Leistungs-Empfänger (z. B. Schulen, Vereine)

Wie vorteilhaft das vom Gesetz ausdrücklich gewollte und zugelassene Verfahren für Ihr Unter-nehmen sein kann, erläutert Ihnen gerne einer unserer erfahrenen Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch vor Ort. Er informiert Sie detailliert über sämtliche Wahlmöglichkeiten.

Nutzen Sie unseren kostenfreien Service. Lassen Sie sich jetzt informieren, denn die Zeit bis zum Jahresabschluss drängt. Sie gewinnen dreifach für Ihr Unternehmen – ohne weitere Kosten.

Fordern Sie unser effizientes Fachgespräch. Roland Berger und weitere Unternehmen haben uns eine Referenz erteilt, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Vorteile für Ihre Bilanz testiert.
Mit freundlicher Empfehlung

Wolfgang Hoffmann