Zu den Plänen der nordrheinwestfälischen Ministerin
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens, das
bestehende Nichtraucherschutzgesetz NRW zu überprüfen, erklärt
Marianne Tritz, Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes:
„Als die Stimme von 20 Millionen erwachsenden Rauchern in Deutschland
freuen wir uns über die Einladung und die Diskussion mit Frau
Steffens.“ Die Ministerin hatte erklärt, dass sie mit den betroffenen
Verbänden und Interessengruppen über das seit drei Jahren bestehende
Nichtraucherschutzgesetz in NRW diskutieren und auf dieser Basis
einen breiten Konsens für die Novellierung anstrebt. Marianne Tritz:
„Gesetze auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen ist immer gut. Das
Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutz
in der Gastronomie vom 31. Juli 2008 hat die Rechte der Gastwirte
gestärkt, berücksichtigt die Interessen der Raucher und Nichtraucher
und schafft damit die Grundlage für ein respektvolles Miteinander.“
Und weiter: Das Grundsatzurteil hat aber auch der Politik Grenzen der
Regulierung aufgezeigt. Wir gehen davon aus, dass die Politik die
Anliegen – aber auch Sorgen – vieler Gastwirte ernst nimmt und eine
markt- und kundengerechte Lösung in der Gastronomie anstrebt.“
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