Wie heute das Statistische Bundesamt gemeldet hat,
liegt der Zigarettenabsatz im 1. Quartal um 10,6% über dem des
Vorjahresquartals. Auch beim Feinschnitt stieg der Absatz um 7,4% an.
Dieser leichte Anstieg resultiert aus der Vorproduktion im Vorfeld
der Umstellung auf rückverfolgbare Tabakerzeugnisse und ist nicht
durch eine verstärkte Konsumentennachfrage induziert.
Die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU schreibt ein europaweites
elektronisches Rückverfolgbarkeitssystems – Track & Trace (T&T) –
vor, um den illegalen Handel von Tabakerzeugnissen entlang der
legalen Lieferkette bis zur ersten Verkaufsstelle zu bekämpfen.
Zigaretten- und Feinschnittpackungen dürfen ab dem 20. Mai 2019 nur
noch mit einem individuellen Packungscode und einem
fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal hergestellt werden. Packungen,
die vor dem 20. Mai 2019 hergestellt wurden, können noch ein Jahr
lang abverkauft werden. Für sonstige Tabakerzeugnisse gilt diese
Regelung erst ab dem 20. Mai 2024.
Der Bundesrat hatte erst am 12. April 2019 der Umsetzung der
EU-Durchführungsverordnung über technischen Standards für die
Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems sowie
Bestimmungen zu Datenspeicherungsverträgen und damit den notwendigen
Anpassungen im Tabakerzeugnisgesetz bzw. der Tabakerzeugnisverordnung
zugestimmt.
„Nach wie vor stehen alle Beteiligten unter einem enormen
Zeitdruck“, so Jan Mücke, Geschäftsführer des DZV, „auch wenn die
Bundesdruckerei als nationale Ausgabestelle für die Codes jetzt
endlich benannt werden kann. Es ist aufgrund von Verzögerungen im
Gesetzgebungsverfahren und kurzfristigen Änderungswünschen der
EU-Kommission an der Codestruktur für Track & Trace-Codes noch nicht
sicher, ob die technische Implementierung bis zum 20. Mai reibungslos
erfolgen wird.“
Der individuelle Packungscode muss für deutsche Zigaretten- und
Feinschnittprodukte von einer unabhängigen Ausgabestelle, der
Bundesdruckerei, bezogen werden. Zudem müssen sich alle
Wirtschaftsbeteiligten entlang der Lieferkette bei der
Bundesdruckerei registrieren lassen. Neben den Herstellern und
Importeuren sind das 90.000 Händlern mit bis zu 400.000 Standorten in
Deutschland. Alle Daten müssen in eine von der EU-Kommission
benannte, unabhängige EU-weite Datenbank gemeldet werden, die aber
erst am 10. Mai 2019 an den Start gehen kann.
„Von Seiten der Industrie sind alle notwendigen Anstrengungen
unternommen worden, damit die Hersteller ab dem 20. Mai 2019 T&T
fähig sind“, betont Jan Mücke. Die Bundesdruckerei wollte
ursprünglich mindestens 6 Wochen vor dem 20. Mai 2019 mit der
Registrierung beginnen und bereits vor dem offiziellen Termin Codes
vergeben, ist aber genauso wie die Hersteller und der Handel von dem
rechtzeitigen Funktionieren der technischen Schnittstellen des
EU-weiten Datenbankbetreibers abhängig. Die gleichen Probleme stellen
sich nicht nur für Deutschland, sondern auch für alle anderen
EU-Staaten.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht
Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
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