Zertifikate

Ein positives Signal für Anleger hat das Landgericht Hamburg mit seinem Urteil vom 23.06.2009 gesetzt, mit dem es die Hamburger Sparkasse zur Rückzahlung des Kapitals, dass ein Geschädigter für den Erwerb von Lehman-Brothers Zertifikaten aufgewendet hatte, verurteilt hat. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Bank den Anleger unzureichend über die Risiken der Zertifikate beraten bzw. aufgeklärt.

Das Landgericht Hamburg soll das Aufklärungsverschulden vor allem damit begründet haben, dass die Hamburger Sparkasse den Anleger nicht über die fehlende Einlagensicherung und die Höhe der Gewinnmarge sowie über ihr eigenes wirtschaftliches Risiko aufgeklärt hat.

Nach Ansicht von RA Oliver Busch, von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner dürften die Anleger in den meisten Fällen nicht über die Höhe der Gewinnmarge, die eine Bank beim Verkauf der Zertifikat vereinnahmt hat, aufgeklärt worden sein.

Im Übrigen weist RA Busch daraufhin, das Kreditinstitute Anleger auch darüber informieren müssen, ob und welcher Höhe sie Rückvergütungen erhalten haben. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Banken auch beweisen, dass sie eine vorsätzliche Falschberatung bezüglich des Erhalts von Rückvergütungen nicht zu vertreten haben.

Auch wenn das Landgericht Hamburg nur in einem Einzelfall entschieden hat, sollte das neue Urteil Anleger ermutigen, Schadensersatzansprüche gegen Banken durchzusetzen. Auch Anlegern, denen, wie etwa einzelnen Kunden der Citibank, Vergleichsangebote unterbreitet worden, sollten diese vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung kritisch prüfen.

Oliver Busch
Rechtsanwalt