Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest 2012

Rechtzeitige Risikovorsorge bei Zahnersatz – für viele noch unbekannt!

Eigentlich sollte es für gesetzlich Krankenversicherte keine Neuigkeit sein, denn seit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2005 leisten die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch eine Fallpauschale für Zahnersatz. Wer hier nicht in ausreichendem Umfang vorgesorgt hat, der wird im Fall der Fälle mit einer Zahnarztrechnung konfrontiert, die schnell in die tausende gehen kann.

Enorme Versorgungslücke vorhanden!

Seit dem Jahr 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch einen Regelbetrag, der sich nur an der medizinisch ausreichenden Behandlung orientiert. Wer also von seinem Zahnarzt eine alternative, aber teurere Behandlung angeboten bekommt, der erhält den gleichen Zuschuss als wenn er nur das wirklich ausreichende an Behandlung in Anspruch nimmt. Aus diesem Grund haben die privaten Krankenversicherungen in den letzten Jahren eine Unmenge an Angeboten auf den Markt geworfen, die für einen Laien nicht mehr ohne weiteres vergleichbar sind. Die Stiftung Warentest prüft aus diesem Grund für den Verbraucher in regelmäßigen Abständen die Tarife und Leistungen. Die neuen Ergebnisse werden aktuell im Testheft Mai veröffentlicht.

Auswahl der Tarife weiterhin gestiegen

Die Anzahl der Tarife für private Zahnzusatzversicherungen ist auch in diesem Jahr weiter gestiegen. Wer sich als Versicherter für eine Zahnzusatzversicherung entscheidet, der sollte unbedingt eine Reihe von Voraussetzungen prüfen. Bspw. bieten einige Versicherungen Tarife an, die auf den ersten Blick 70 oder 80 % der Behandlungskosten übernehmen, dabei aber im Kleindgedruckten verschweigen, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse dabei angerechnet werden. Für einen Versicherten kann das zur Konsequenz haben, dass er auf höheren Kosten sitzen bleibt, als bspw. bei einer Versicherung, die maximal nur 50 % der Kosten übernimmt, die Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung dabei aber nicht berücksichtigt.

Alter entscheidend für den Tarifbeitrag

Zahnzusatzversicherungen arbeiten wie jede Versicherung mit Risikotabellen. Somit dürfte klar sein, dass ältere Menschen, die sich erst jetzt um eine entsprechende Vorsorge kümmern einen deutlich höheren Beitrag zahlen, als jüngere Menschen. Wem aber in den letzten Monaten Beitragserhöhungen mitgeteilt wurden, der sollte nicht direkt den Tarif kündigen sondern vielmehr mit seiner Versicherung über den Wechsel in einen alternativen Tarif sprechen. Oftmals ist das für eine Vielzahl der Versicherten die bessere Alternative.

Krankenkasse muss nicht sofort leisten

Beim Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sollte man auch darauf achten, wie lange die Wartezeiten zur Kostenübernahme sind. Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede, die am Ende ins Geld gehen können. Allerdings sollte jeder Versicherte sich darüber im Klaren sein, dass für eine bereits vor Abschluss der Versicherung bestehende Diagnose die Versicherung keine Kostenübernahme gewähren wird.

Weitere Informationen unter:
http://www.zahnzusatzversicherung.net/ratgeber/stiftungwarentest.html