Die Zahnzusatzversicherung kann seit einigen Jahren starke Wachstumszahlen vorzeigen. Die Gründe hierfür dürften in erster Linie in den hohen Kosten zu finden sein. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht die gesamten Behandlungskosten.
In der Regel wird von der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich die Regelversorgung übernommen, welche nur einen Festzuschuss für die Standardversorgung übernimmt. Für Betroffene bedeutet diese Situation, dass ein Anteil der Behandlungskosten selbst übernommen werden muss. Da Zahnbehandlungen sehr kostspielig sein können, kann sich eine Zahnzusatzversicherung in solchen Fällen rechnen.
Anstieg der Versicherungsverträge für die Zahnzusatzversicherung
Daten aus dem Jahr 2019 zeigten bereits eine hohe Nachfrage nach Zahnzusatzversicherungen. Knapp 400.000 Neukunden hatten im Jahr 2019 eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Damit stieg die Anzahl der Verträge auf über 16 Millionen Policen. 10 Jahre zuvor waren es lediglich gut 12 Millionen Verträge. Damit wurde die Anzahl der Verträge um ein ganzes Drittel binnen eines Jahrzehnts erhöht. Die Zahnzusatzversicherung gehört damit jetzt zu den beliebtesten privaten Versicherungen.
Neue Tarife die sofort leisten
Ein etwas neuerer Trend ist bei Zahnzusatztarifen zu beobachten, die damit werben, dass sie sofort leisten. Diese Verträge sind allerdings von Tarifen abzugrenzen, die keine Wartezeit verlangen. Während Tarife ohne Wartezeit für Schäden leisten, die nach Versicherungsbeginn auftreten, bieten die sogenannten Sofort-Tarife auch Leistungen, wenn die Behandlung bei Vertragsabschluss schon angeraten war oder bereits bekannt war. Tarife mit Sofortschutz für bereits angeratene Behandlungen gibt es allerdings bisher nur sehr wenige.
Unter den Zahnzusatzversicherungen mit sofortigem Schutz existieren allerdings keine Angebote, die alle Bereiche für Zahnbehandlungen abdecken. Üblicherweise handelt es sich bei diesen Tarifen um bestimmte Situationen und einzelne Behandlungen, die Teil der Versicherungsleistung sein können. Daher gilt bei diesen Tarifen umso mehr, dass vor Vertragsabschluss genau geprüft werden sollte, ob die gewünschte sofortige Leistung auch vom entsprechenden Tarif abgedeckt wird.