Zahl des Monats Oktober: 55 Prozent

Seit Beginn des Jahres 2018 sind 55 % der
exklusiven Arzneimittel-Ausschreibungen der Krankenkassen im
1-Partner-Modell ausgeschrieben worden (9 % für zwei Anbieter, 36 %
für drei Anbieter). Dieses Vorgehen birgt Risiken für die Versorgung
bei den einzelnen Wirkstoffen.

– 55 % der gestarteten exklusiven Arzneimittelausschreibungen
bürden die Verantwortung für die Versorgung der Versicherten
nur einem Hersteller auf.
– Dies erhöht die Marktverengung auf Wirkstoffebene und gefährdet
die Nachhaltigkeit der Versorgung.
– So wurden 2017 bereits 96,9 % der Versorgung mit dem u. a. in
der Rheumatherapie wichtigen Methotrexat und 100 % beim
Antibiotikum Doxycyclin von nur drei Unternehmensgruppen
gestemmt.

Der immense Kostendruck auf generische Hersteller durch immer
weiter abgesenkte Festbeträge, gesetzliche Abschläge und die
„Alles-oder-Nichts“-Preislogik bei den Rabattverträgen senkt die
Attraktivität des Marktes seit Jahren und gefährdet somit die
Nachhaltigkeit der Versorgung.

Wird dann noch die Versorgung einer großen Anzahl von Patienten
ausschließlich an nur einen Hersteller delegiert, sind andere
Hersteller für die Laufzeit des Vertrages von der Versorgung
ausge-schlossen. Sie müssen ihre Produktion herunterfahren, wichtige
Versorgungskapazitäten stehen nicht zur Verfügung.

Schon der erste Pharmadialog der Bundesregierung appellierte daher
an die Krankenkassen, die Praxis der Einfachvergabe zugunsten einer
Mehrfachvergabe zu überdenken. Auch die Bundesvereinigung Deutscher
Apothekenverbände und der pharmazeutische Großhandel sprechen sich
für eine generelle Mehrfachvergabe bei Generikarabattverträgen aus.
Dem hat sich im Sommer auch die Gesundheitsministerkonferenz
angeschlossen. Dabei ist die Mehrfachvergabe eine einfach
umzusetzende Maßnahme und hat ausschließlich positive Effekte: Je
mehr Unternehmen mit der Versorgung der Versicherten einer
Krankenkasse beauftragt werden, desto mehr Liefersicherheit und
Stabilität.

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