Wird das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
ab 1. Januar nächsten Jahres in seiner jetzigen Form umgesetzt, ist
für AOK-Versicherte in 2011 möglichen Fällen Verunsicherung über ihr
Arzneimittel vorprogrammiert. Dies ist das Ergebnis einer
Datenbankanalyse, mit der die Medizinische Medien Informations GmbH
(MMI) im September 2010 diejenigen 143 Wirkstoffe untersucht hat, für
die derzeit ein AOK-Rabattvertrag besteht.
Hintergrund ist, dass Apotheker zukünftig dazu verpflichtet sein
sollen, das vom Arzt verordnete Medikament durch ein
Rabattarzneimittel selbst dann auszutauschen, wenn nur eine
Indikation bei beiden Präparaten gleich ist. Unter Indikationen
verstehen Fachleute Krankheiten, für deren Behandlung ein
Arzneimittel zugelassen ist. Stimmen diese nicht überein, kann es
vorkommen, dass ein Patient in der Apotheke ein Präparat bekommt, in
dessen Packungsbeilage er weder Informationen über seine eigene
Krankheit noch die entsprechenden Dosierungsanleitungen oder
Wechselwirkungen findet.
Der Wirkstoff Doxazosin ist ein gutes Beispiel: Er kann sowohl für
die Behandlung von hohem Blutdruck (Hypertonie) als auch zur Therapie
einer Prostatavergrößerung eingesetzt werden. Allerdings sind nicht
alle Doxazosin-Arzneimittel für die Hypertoniebehandlung zugelassen.
Wird beispielsweise einer AOK-versicherten Patientin der Wirkstoff
zur Therapie ihres Bluthochdrucks verordnet, kann sie in der
Packungsbeilage des Rabattarzneimittels zwar viel über Prostata, aber
nichts über Hypertonie lesen. Der Dresdner Pharmakologe Prof. Dr. Dr.
Wilhelm Professor Kirch befürchtet, dass solche Patientinnen das
Medikament mangels Informationen über- bzw. unterdosieren oder
aufgrund der Verunsicherung sogar überhaupt nicht mehr einnehmen und
die Therapie abbrechen.
Doxazosin ist zwar ein besonders hervorstechendes Beispiel, aber
beileibe kein Einzelfall. Denn laut der Datenbankanalyse des MMI
stimmen die Indikationen bei 101 Wirkstoffen nicht überein. Konkret
betrifft das 2011 Arzneimittelpackungen mit unterschiedlichen Größen
und Wirkstärken. Bislang hatten die Kassen behauptet, die
Indikationsunterschiede kämen nur in Einzelfällen vor. Davon kann
nach der MMI-Analyse nicht mehr die Rede sein.
http://www.progenerika.de/de/publik/zahl/2010-10.html
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