Die Patentabläufe vieler biopharmazeutischer
Arzneimittel im laufenden Jahr öffnen ein Fenster für Biosimilars und
damit für eine verbesserte Patientenversorgung und geringere
Behandlungskosten.
– Im Jahr 2015 laufen in Deutschland Biopharmazeutika mit einem
Umsatzvolumen von 1,34 Mrd. Euro aus dem Patentschutz.
– Niemals zuvor wurde so viel Umsatz mit biopharmazeutischen
Arzneimitteln patentfrei.
– Diese Patentabläufe öffnen ein Fenster für Biosimilars, die den
Krankenkassen die Chance für eine bessere Patientenversorgung und
geringere Behandlungskosten bieten.
Im Jahr 2015 findet in Deutschland ein Paradigmenwechsel statt –
erstmalig laufen mit einem Umsatzvolumen von 1,34 Mrd. Euro mehr
Biopharmazeutika aus dem Patentschutz als reguläre
chemisch-synthetische Arzneimittel. Eine Chance für Biosimilars!
Aktuelle Analysen des Marktforschungsunternehmens INSIGHT Health
zeigen, dass das Volumen der Patentabläufe im Jahr 2015 mit 1,34 Mrd.
Euro deutlich höher liegt als noch im Jahr 2013 prognostiziert wurde.
Der Markteintritt von Infliximab-Biosimilars führt jetzt erstmalig
zu Wettbewerb in einem weiteren ausgabenträchtigen
Arzneimittelsegment, den monoklonalen Antikörpern. Den Krankenkassen
bietet sich somit die große Chance, durch den Einsatz von Biosimilars
eine verbesserte Patientenversorgung zu erreichen, da viele Patienten
aus Kostengründen nur limitierten Zugang zu biopharmazeutischen
Arzneimitteln haben. Gleichzeitig können durch den Einsatz von
Biosimilars die Behandlungskosten sinken.
Eine Voraussetzung hierfür ist eine umfassende und aktive
Information der Ärzte über Biosimilars, um die Ärzte über die
Qualität und Gleichwertigkeit von Biosimilars aufzuklären. Hier sind
die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gleichermaßen
gefragt. Einzelne Regionen, wie z. B. Sachsen, Bremen und
Westfalen-Lippe, haben das bereits umgesetzt.
Aber auch die Politik ist gefragt. Mit dem
Versorgungsstärkungsgesetz sollten die regionalen Vertragspartner
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dazu angehalten
werden, Zielvereinbarungen zur Information, Beratung und Vereinbarung
von Versorgungsanteilen für Biosimilars abzuschließen. Zudem brauchen
Biosimilars faire Marktbedingungen. Rabattverträge, die de facto wie
eine Verlängerung des Patentschutzes des Erstanbieterpräparates
wirken und den aufkeimenden Biosimilarwettbewerb abwürgen, darf es
nicht länger geben.
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