Wurzel- und Parodontosebehandlung – Betroffene gehen oft leer aus

Wurzel- und Parodontosebehandlung – Betroffene gehen oft leer aus
Wurzel- und Parodontosebehandlungen gehen oft ins Geld
 

Wurzelbehandlung hilft Zahn zu erhalten

Ist ein Zahn bis in die Tiefe entzündet, ist eine Wurzelbehandlung häufig die letzte Rettung.
Diese verfolgt das Ziel, einen stark vorgeschädigten Zahn zu erhalten. So braucht der Zahn nicht gezogen werden. Ursächlich für den geschädigten Zahnnerv (Pulpa) ist zumeist Karies. Dieses verursacht eine Schwellung des Gewebes, welches wiederum auf den Nerv drückt. Im schlimmsten Fall ist die Zahnwurzel vereitert und der Kieferknochen ebenfalls von Bakterien befallen.

Die Wurzelbehandlung kann grundsätzlich bei lebenden, entzündeten oder bereits abgestorbenen Zahnnerven erforderlich sein. Ein beschwerdefreier Zustand wird dauerhaft nur erreicht, wenn das abgestorbene Gewebe und die Bakterien restlos aus dem Wurzelkanal entfernt werden. Der leere Kanal wird anschließend mit Füllmaterial geschlossen. Obwohl ein schmerzfreier Zustand und der Erhalt des Zahnes oft von einer Wurzelbehandlung abhängen, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten in vielen Fällen nicht. Für Abhilfe sorgt nur eine Zahnzusatzversicherung. Denn die Zahnzusatzversicherung zahlt nicht nur dann, wenn durch die Wurzelbehandlung die Erhaltung des Zahnes als äußerst wahrscheinlich erscheint.

Dabei ist eine Entzündung des Wurzelkanals kein seltenes Phänomen: Jedes Jahr werden etwa neun
Millionen Zahnwurzeln behandelt. Wer keine Zahnzusatzversicherung besitzt, bleibt nicht selten auf
Kosten in Höhe von 280 EUR bis 1.000 EUR sitzen. Wer auf eine solche Absicherung wert legt, sollte
allerdings nicht irgendeine Zahnzusatzversicherung abschließen. Denn die Leistungen können je nach
Anbieter und Tarif weit auseinandergehen. Zumeist deckt eine Zahnzusatzversicherung 50 bis 100% der
Kosten einer Wurzelbehandlung ab. Ein Tarifüberblick gibt es auf www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com

Parodontosebehandlung bekämpft Ursachen von Zahnbetterkrankungen

Im Gegensatz zu einer Zahnzusatzversicherung, hält sich die Krankenkasse leider auch bei
Parodontosebehandlungen mit der Kostenübernahme stark zurück. Dabei muss eine solche
Zahnbetterkrankung zwingend vom Zahnarzt behandelt werden. Denn geht diese über das Zahnfleisch
hinaus, vermag sie den Zahnhalteapparat zu zerstören und letztlich den Halt des Zahnes zu
gefährden. Eine Parodontitis tritt auch deshalb so oft auf, weil sich Ablagerungen in den
Zahnfleischtaschen selbst durch intensives Reinigen nicht entfernen lassen. Der Zerstörungsprozess
kann sehr oft nur mit einer Parodontosebehandlung gestoppt werden. Hierbei entfernt der Zahnarzt
unterhalb und oberhalb des Zahnfleischrandes sowohl harte wie auch weiche Zahnbeläge. Wer die
Kosten von bis zu 100 EUR nicht selbst übernehmen möchte, ist auf eine Zahnzusatzversicherung
angewiesen. Denn die Krankenkasse tritt nur dann ein, wenn die Taschentiefe mehr als 3,5 mm
beträgt. Jedoch kann nachweislich auch eine geringere Taschentiefe zu ernsthaften Zahnerkrankungen
führen. Eine Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Anbieter und Tarif zwischen 50 und 100% der
Kosten. Alle Details zum Thema Zahnzusatzversicherung sowie einen kostenlosen Vergleich bietet www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com.

Weitere Informationen unter:
http://www.continoa.de