Workshops für den Personalrat

Bei Personalräten, die über ausreichende rechtliche Grundkenntnisse verfügen, ist häufig die Durchführung von Workshops sinnvoll. Bei dieser Art Fortbildung ist der Inhalt nicht vorgegeben, sondern wird zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber bzw. dem Personalrat vorher abgestimmt. Während der Fortbildung wird dann gemeinsam intensiv an wenigen vorgegebenen Themen und Problemen gearbeitet.

Das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht führt solche Inhouse-Workshops deutschlandweit durch. Der Dozent kommt in die Dienststelle.

Inhaltlich geht es dabei häufig um Verfahrensfragen der Mitbestimmung, Einzelfragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Beteiligungsrechts, um Initiativanträge und damit verbundenen Ãœbungen, um Fragen im Zusammenhang mit der Bildung einer Einigungsstelle, um die Vermeidung der sogenannten „Unbeachtlichkeit“, um das Thema Dienstvereinbarungen und Nachwirkung und um Einzelfragen zum allgemeinen Arbeitsrecht.

Auch nach Beendigung des Workshops können die Personalratsmitglieder sich noch kostenlos an das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht wenden und im WEge der Nachbereitung zum Workshop Fragen stellen.

Weitere Informationen erhält man auf …

http://www.institut-personalvertretungsrecht.de/personalrat-seminare/

und

http://www.praktiker-seminare.com/46390/home.html