Für Betriebsräte, die über ausreichende rechtliche Grundkenntnisse verfügen, führt das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht Workshops durch. Bei dieser Art Fortbildung ist der Inhalt nicht vorgegeben, sondern wird zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber bzw. dem Betriebsrat vorher abgestimmt. Während der Fortbildung wird dann gemeinsam intensiv an wenigen vorgegebenen Themen und Problemen gearbeitet.
Das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht führt solche Inhouse-Workshops deutschlandweit durch. Der Dozent kommt in den Betrieb.
Inhaltlich geht es dabei häufig um Verfahrensfragen der Mitbestimmung, Einzelfragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Beteiligungsrechts, um Initiativanträge und damit verbundenen Übungen, um Fragen im Zusammenhang mit der Bildung einer Einigungsstelle, um die Vermeidung der sogenannten „Unbeachtlichkeit“, um das Thema Betriebsvereinbarungen und Nachwirkung und um Einzelfragen des allgemeinen Arbeitsrechts.
Auch nach Beendigung des Workshops können die Betriebsratsmitglieder sich noch kostenlos an das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht wenden und im Wege der Nachbereitung zum Workshop Fragen stellen.
Weitere Informationen erhält man auf …