Wissen, können, wollen: Sicher und gesund arbeiten dank Unterweisung

Für die Sicherheit und Gesundheit im Beruf kommt
es nicht nur auf die Arbeitsbedingungen an. Man muss auch wissen, wie
man sich richtig verhält. Und man braucht die Fähigkeit und
Motivation, das tatsächlich zu tun. Auf dieses Wissen, Können und
Wollen zielt die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung der
Beschäftigten im Betrieb, informiert die Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie unterstützt ihre
Mitgliedsunternehmen dabei mit Handlungshilfen und einem
Online-Lernmodul.

Informieren, trainieren, motivieren

„Eine gelungene Unterweisung ist keine trockene Belehrung, sondern
eine lebendig gestaltete Fortbildung“, erklärt Christian Reinke,
Präventionsexperte der BGW. Die Beschäftigten werden über mögliche
Gefährdungen bei ihrer Arbeit aufgeklärt, erhalten Raum zum
Ausprobieren und Trainieren und bekommen zugleich das Bewusstsein für
sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten vermittelt.

Die möglichen Methoden reichen von Vorträgen über Diskussionen und
Gruppenarbeiten bis hin zu praktischen Übungen. „Dabei lassen sich je
nach Situation verschiedene Medien einbinden“, so Reinke. „Diese
können das persönliche Vermitteln der Unterweisungsinhalte aber nicht
ersetzen, sondern nur ergänzen“, fügt er hinzu.

Unterweisungsthemen

Inhaltlich kann es um ganz unterschiedliche Aspekte gehen, etwa
den Umgang mit Arbeitsmitteln und -geräten, den Hautschutz, das
ergonomische Arbeiten oder das Verhalten bei Notfällen. Ausgewählt
werden die Unterweisungsthemen vom Arbeitgeber oder von der
Arbeitgeberin. „Unabhängig davon sollten Beschäftigte auch von sich
aus Bescheid sagen, wenn sie Informations- oder Schulungsbedarf
haben, um ihre Tätigkeit sicher und gesund auszuführen“, rät der
Experte der BGW.

Unterweisungsanlässe

Eine Erstunterweisung muss grundsätzlich immer dann stattfinden,
wenn etwas neu ist: etwa eine Tätigkeit, Geräte oder Arbeitsabläufe.
Weiter können situationsabhängige Unterweisungsanlässe hinzukommen,
zum Beispiel nach Unfällen oder Beinaheunfällen. Weil man manches
Gelernte wieder vergisst, sind Unterweisungen in angemessenen
Zeitabständen zu wiederholen. Stattfinden müssen sie grundsätzlich
mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen mindestens alle sechs
Monate. „Meist sind allerdings mehrere kleine Unterweisungen über das
Jahr verteilt sinnvoller als ein oder zwei besonders umfangreiche“,
merkt Reinke an.

Gewusst wie

Tipps zur Planung und Umsetzung von Unterweisungen gibt die BGW
unter anderem in ihrer Broschüre „Unterweisen im Betrieb – ein
Leitfaden“. Diese lässt sich unter www.bgw-online.de, Suchbegriff:
04-07-004, aus dem Internet herunterladen und von Mitgliedsbetrieben
der BGW auch als gedrucktes Heft bestellen. Ferner bietet die
Berufsgenossenschaft unter www.bgw-lernportal.de ein frei
zugängliches Online-Lernmodul zum Thema an.

Menschen mit Behinderungen unterweisen

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen finden bei der BGW
spezielle Handlungshilfen für die Unterweisung von Personen mit
kognitiven Beeinträchtigungen. Medien in Leichter Sprache mit dem
Trickfilmhelden Nils als Identifikationsfigur, zahlreichen
Farbillustrationen und spielerischen Elementen unterstützen eine
besonders anschauliche und leicht verständliche Unterweisung.

Das Portfolio ist kürzlich überarbeitet und um das Thema
Brandschutz erweitert worden. Weitere Informationen zu diesen
Angeboten gibt die Berufsgenossenschaft unter
www.bgw-online.de/unterweisung-werkstaetten. Einen Überblick gibt
dort die Broschüre „Unterweisen leicht gemacht –
Unterweisungsmaterialien für Werkstätten“.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter
http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere
aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu
abonnieren.

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8 Millionen Versicherte in rund
630.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.

Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel / Sandra Bieler
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de

Original-Content von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, übermittelt durch news aktuell