Deutscher Bundestag berät in erster Lesung über
Änderungen im Strafrecht
Am heutigen Freitag debattiert der Deutsche Bundestag in erster
Lesung über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.
Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Es wurde Zeit, dass der Gesetzentwurf zur Verbesserung des
strafrechtlichen Schutzes von Polizisten und Rettungskräften nun
endlich im Bundestag debattiert wird. Die Union fordert einen
besseren Schutz schon seit Jahren. Denn Angriffe auf unsere
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten können und wollen wir nicht
hinnehmen. Leider sahen jedoch Bundesminister Maas, die
SPD-Bundestagsfraktion und auch die SPD-geführten Bundesländer bis
Ende letzten Jahres keinen Handlungsbedarf. Die guten
Gesetzesinitiativen aus Hessen und dem Saarland fanden
bedauerlicherweise im Bundesrat keine Mehrheit.
Wir sind froh, dass sich die SPD nun offensichtlich dem Druck
gebeugt hat und unsere Forderungen mitträgt. Die Union kann sich
allerdings einen noch umfassenderen Schutz vorstellen. Wir werden
daher unsere Forderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren
einbringen: So sollte der besondere Schutzbereich auch auf andere
öffentlich Bedienstete (z.B. Lehrer, Mitarbeiter im Jobcenter oder
Jugendamt) ausgedehnt werden. Weiterhin möchten wir bei der
Strafzumessung regeln, dass die Gerichte strafschärfend zu
berücksichtigen haben, wenn die Taten sich gegen die Staatsgewalt
richten und damit eine dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige
Haltung gezeigt wurde.
Nicht angegangen ist Bundesminister Maas bisher auch das für uns
wichtige Thema „Bekämpfung von sogenannten Gaffern“.
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