Bundestag schafft Voraussetzung für den baldigen
Start des Einheitlichen Patentgerichts
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den
Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein
Einheitliches Patentgericht beschlossen. Hierzu erklären die rechts-
und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter
Sebastian Steineke:
„Die Einführung des Einheitspatents ist ein Meilenstein der
europäischen Rechtsentwicklung. Demnächst gibt es in Europa für
Erfindungen einen flächendeckenden Patentschutz, der vor dem
Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden kann.
Das Einheitspatent ist ein gutes Beispiel dafür, wie die
Europäische Union den Nutzen für Bürger und Unternehmen mehren kann.
Bisher stehen Patentanmeldern ausschließlich Schutztitel zur
Verfügung, die in einem Mitgliedstaat gültig sind und jeweils nur vor
dessen nationalen Gerichten durchgesetzt werden können. Das ist für
innovative Unternehmen mit hohen Kosten und viel Bürokratie
verbunden. Durch das Einheitspatent kann dieser Aufwand erheblich
reduziert und somit Innovationen gefördert werden.
Gerade für die deutsche Wirtschaft, die bei Patentanmeldungen
traditionell an der Spitze steht, bringt das europäische
Einheitspatent riesige Vorteile. Knapp 40 Prozent der Patentanmelder
innerhalb der Europäischen Union kommen aus Deutschland. Aber auch
die anderen Staaten sehen den großen Wert. So hält erfreulicherweise
sogar Großbritannien ungeachtet des Brexit am Einheitspatent fest.
Mit der zügigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den
Bundestag kann die Ratifizierung des Patentgerichtsübereinkommens
durch die Bundesrepublik Deutschland noch in diesem Frühjahr
erfolgen. Wir haben damit die Voraussetzung für den baldigen Start
des Einheitlichen Patentgerichts und damit der gesamten
EU-Patentreform geschaffen.“
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