Winkelmeier-Becker/Jung: Unternehmen besser vor Patenttrollen schützen

Missbräuchlichem Einsatz des patentrechtlichen
Unterlassungsanspruchs entgegenwirken

Vor dem Hintergrund wiederholter Meldungen aus der Wirtschaft,
dass durch den massenhaften Aufkauf von Patenten und den gezielten
Einsatz entsprechender Unterlassungsansprüche ganze Produktionsreihen
in der Industrie zum Erliegen gebracht werden, läuft in Rechtspraxis
und Rechtspolitik die Diskussion darüber, auf welche Weise dieser
Praxis begegnet werden kann. Dazu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter
Ingmar Jung:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Der Schutz des geistigen Eigentums
ist für die Union traditionell von hohem Stellenwert. Gerade auf
Basis der Kreativität und Innovation, die urheberrechtlich
geschützten Werken, Geschmacksmustern oder auch Patenten zu Grunde
liegen, sind deutsche Unternehmen weltweit erfolgreich.

Wenn Patente in großen Mengen aufgekauft werden, um die
Unternehmen mit dem Stopp ihrer Produktionsprozesse zu bedrohen, dann
ist das ein Missbrauch, den wir abstellen müssen. Zwar müssen
Unternehmen auch bei komplexen Fertigungsprozessen alle Anstrengungen
unternehmen, Patentrechte zu klären und Lizenzen zu erwerben. Wo dies
in der Praxis jedoch nicht möglich ist, müssen sie stärker geschützt
werden. Gerade eingetragene Patente bei Software und
Telekommunikation stellen sich am Ende oft als unberechtigt heraus.
Das muss schnell und rechtssicher geklärt werden.

Die Bundesjustizministerin muss zügig handeln und einen Vorschlag
unterbreiten, wie sie dem Missbrauch des patentrechtlichen
Unterlassungsanspruchs wirksam begegnen will. Wir müssen mit einer
zielgerichteten Novellierung des patentrechtlichen
Unterlassungsanspruchs dafür sorgen, dass deutschen Unternehmen im
internationalen Wettbewerb kein andauernder Standortnachteil
entsteht.“

Ingmar Jung: „Unternehmen stehen vor einer unlösbaren Aufgabe:
Trotz gewissenhafter Prüfung ihrer Lieferanten und ihrer
Fertigungskette können sie nicht mehr ausschließen, dass es zu
patentrechtlichen Verletzungen kommt. Das liegt an der mittlerweile
hohen Komplexität des Wirtschaftslebens. Welche Patente in einem für
ein Auto zugekauftem Halbleiter verbaut sind, ist oft schlicht nicht
zu ermitteln. Gleichzeitig gibt der § 139 PatG dem (vermeintlichen)
Patentinhaber einen unbeschränkten Unterlassungsanspruch. Das Auto
kann dann möglicherweise nicht mehr verkauft werden, weil in dem
Halbleiter ein Patent steckt, das für das Auto unbedeutend ist.

Dieses Drohpotential haben auch Unternehmen und Fonds erkannt.
Sogenannte Patenttrolle kaufen gezielt Patente auf, um dann hohe
Forderungen gegen Unternehmen geltend zu machen. Dieses Verhalten
dient weder dem Wirtschaftsleben, noch dem Verbraucherschutz, noch
ist es marktdisziplinierend. Vielmehr verunsichert das den Markt und
gefährdet daher den Wirtschaftsstandort Deutschland. Daher brauchen
wir hier eine wertungsgerechte Lösung. Ein möglicher Ansatz könnte
zum Beispiel eine Art Verhältnismäßigkeitsprüfung iRd § 139 PatG
sein.

Auch Änderungen im Prozessrecht erscheinen sinnvoll.
Nichtigkeitsentscheidungen beim Bundespatentgericht dauern oft länger
als Verletzungsverfahren nach dem § 139 PatG. Hohe wirtschaftliche
Schäden entstehen, obwohl Patente häufig später für nichtig erklärt
werden. Eine Synchronisation der Verfahren könnte hier schneller
Rechtssicherheit schaffen.“

Hintergrund:

Der patentrechtliche Unterlassungsanspruch nach § 139 PatG sieht
in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung weder eine
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor, noch wird in einem gerichtlichen
Verletzungsverfahren vor dem Landgericht Rücksicht auf die oft
langwierigeren Verfahren vor dem Bundespatentgericht genommen, in
denen der Bestand des jeweiligen Patents geprüft wird. Gerade mit
Bezug auf standardessenzielle Patente ist eine Zunahme des gezielten
Einsatzes des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs zu Lasten
produzierender Unternehmen zu beobachten.

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