Nach Stärkung der Rechte von Mietern und Bauherren
ist Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Wohneigentum
erforderlich
Zur Gegenäußerung der Bundesregierung durch das Bundeskabinett zu
einer Bundesratsinitiative zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
(WEG) erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Der Erwerb einer Eigentumswohnung stellt für die Verbraucher in
aller Regel die weitreichendste finanzielle Entscheidung ihres
gesamten Lebens dar. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist nicht
nur bei jungen Familien die Bereitschaft, Wohnungseigentum zu
erwerben, noch einmal gestiegen, sondern viele sorgen damit auch fürs
Alter vor. Nach der Stärkung der Rechte von Mietern und Bauherren in
der letzten Wahlperiode ist nun dringend Verbesserung des
Verbraucherschutzes für Wohneigentümer gefordert.
Konkret besteht Reformbedarf am Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das
die Rechtsverhältnisse zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern
einer Eigentümergemeinschaft regelt. Das WEG schreibt weitgehend
Einstimmigkeit der Eigentümergemeinschaften für Baumaßnahmen auch
einzelner Wohnungseigentümer vor. Nur bei –Modernisierungen zur
Anpassung an den Stand der Technik– kann bereits heute in manchen
Fällen die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Eigentümer
ausreichen. Auch der Einbau von Elektroladestationen,
seniorengerechter Umbau oder Maßnahmen zur Einbruchsicherung müssen
vereinfacht werden. Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz hat das Thema Wohnungseigentum in den letzten vier
Jahren liegen lassen und ist nun aufgefordert, hierzu einen
Reformvorschlag auszuarbeiten.“
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