Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim
Cybergrooming kommt
Bundesjustizministerin Katarina Barley hat fünf Monate nach ihrer
Ankündigung nun endlich einen Gesetzentwurf zur Einführung der
Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming vorgelegt. Hierzu
erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Nachdem schon Heiko Maas das Thema
jahrelang hat liegenlassen, ist das Bundesjustizministerium nun auf
Druck der Union endlich aufgewacht. Eine Änderung des § 176 StGB zur
Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming ist schon seit
langem überfällig. BMin Dr. Barley hatte dann ja selbst im November
2018 angekündigt, die Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming
einzuführen. Doch der Umstand, dass nun noch einmal fünf lange Monate
vergangen sind und wir von Seiten der Union sie noch mehrfach mit
Nachdruck an dieses so wichtige Thema erinnern mussten, ist für mich
nicht nachvollziehbar. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder
vor solchen Gefahren zu schützen. Das gilt auch dann, wenn der Täter
unbewusst nur mit einem erwachsenen Lockvogel – einem Polizisten –
chattet und die geplante Tat deshalb im Versuchsstadium
steckenbleibt.“
Alexander Hoffmann: „Beim aktuellen Würzburger
Kinderpornografie-Fall – die Ermittler fanden nach eigenen Angaben
bei einem 19-Jährigen mehr als 67.000 kinderpornografische Bilder und
Videos – scheint es so gewesen zu sein, dass der Tatverdächtige
offenbar gezielt über Soziale Medien Kontakt zu Mädchen aufgenommen
und sie zu Treffen mit ihm überredet hat, wo es dann auch zu
erzwungenen sexuellen Übergriffen gekommen sein soll. Dies
verdeutlicht: Kinder und Jugendliche müssen vor sexuellem Missbrauch
noch besser geschützt werden. Die bisherigen Regelungen reichen
hierfür in unserer zunehmend digitalen Welt nicht aus. Oberste
Priorität muss dabei unsere Zielsetzung haben, bereits den
untauglichen Versuch des Cybergroomings unter Strafe zu stellen. Das
findet nämlich hundertfach jeden Tag in Kinderzimmern statt. Das ist
ein nicht hinnehmbarer Zustand.“
Hintergrund:
Wir haben im Koalitionsvertrag auf Druck der Union vereinbart, die
Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings – also der gezielten
Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet zur
Anbahnung sexueller Kontakte – einzuführen.
Ermittlungen sind in diesem Bereich zurzeit aber kaum möglich, da
der untaugliche Versuch beim Cybergrooming nicht strafbar ist. Fälle,
in denen die Eltern oder ein Polizeibeamter unter dem Namen des
Kindes mit einem Täter chatten, der annimmt es handle sich um ein
Kind, sind also nicht strafbar. Ermittlungen können mangels einer
Straftat nicht geführt werden. Beim Cybergrooming muss deshalb
künftig schon der Versuch strafbar sein.
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