Winkelmeier-Becker/Hirte: Unternehmensberichterstattung zur Corporate Social Responsibility wird neu geregelt

Union setzt sich erfolgreich für eine Begrenzung
der Bürokratiekosten ein

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den
Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie
(Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) in den Bundestag
einzubringen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500
Arbeitnehmern müssen demnach künftig in ihren Bilanzen auch
Informationen über ihre soziale Verantwortung, wie beispielsweise die
Achtung der Arbeitnehmerrechte oder von Umweltbelangen, offenlegen.
Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der
zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Mit der Umsetzung der
CSR-Richtlinie macht der Gesetzgeber erstmals klare, maßvolle und
europaweit einheitliche Vorgaben für die nichtfinanzielle
Berichterstattung großer Unternehmen. Investoren, Geschäftspartner
und Verbraucher sind für die Beurteilung eines Unternehmens und
seiner Werthaltigkeit heutzutage nicht nur auf dürre Kennziffern wie
Unternehmensgewinn oder Cash-flow angewiesen. Sie benötigen ebenso
Informationen über das Geschäftsmodell und mögliche Risikofaktoren im
Hinblick auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die
Achtung der Menschenrechte.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben schaffen einen verlässlichen
Rahmen für die Berichterstattung über solche Aspekte im Rahmen des
Jahresabschlusses. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der
Informationen verbessert und das Vertrauen des Geschäftsverkehrs und
von Verbrauchern gestärkt. Zudem werden Anreize geschaffen,
nichtfinanziellen Belangen und damit verbundenen Risiken, Konzepten
und Prozessen stärkeres Gewicht in der Unternehmensführung
beizumessen.“

Heribert Hirte: „Die Union hat sich bereits intensiv in das
bisherige Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Für uns ist
entscheidend, dass die Bürokratiebelastung der Unternehmen begrenzt
bleibt und die gesetzlichen Regelungen nicht über die Vorgaben aus
Brüssel hinausgehen. Deutsche Unternehmen dürfen keinen strengeren
Pflichten unterliegen als Unternehmen in anderen EU-Staaten.

Vor allem ist uns wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben auf
große kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt bleiben.
Mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch die Hintertür
belastet werden. Wir haben daher erfolgreich dafür gekämpft, dass
Angaben über die Lieferkette oder eine Kette von Subunternehmern nur
dann erfolgen müssen, falls diese wirklich relevant und
verhältnismäßig sind, und große Konzerne diese Pflicht nicht einfach
an ihre Geschäftspartner weiterreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf
ist daher ein guter Kompromiss.“

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