Rechtssicherheit bei der Verlegerbeteiligung wieder
herstellen
Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Donnerstag über die Frage
der Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen aus der
Privatkopievergütung gemäß dem Verteiligungsplan der VG Wort mündlich
verhandelt und eine Entscheidung für den 21. April 2016 angekündigt.
Zu der Frage der Verlegerbeteiligung erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:
„Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar: Verlage müssen auch
in Zukunft an den Einnahmen aus der Privatkopievergütung beteiligt
werden können. Denn Urheber und Verlage sollen die bewährte
gemeinsame Wahrnehmung ihrer Rechte in Verwertungsgesellschaften auch
künftig praktizieren können.
Bücher und andere urheberrechtlich geschützte Werke sind eine
Gemeinschaftsleistung von Autor und Verlag. Der Verlag ist ohne die
kreative Leistung des Autors nichts – aber ebenso wenig gibt es in
aller Regel ein erfolgreiches Werk ohne den umfangreichen Beitrag
eines Verlages.
Wenn ein Werk kopiert wird, sind davon Autor und Verlag betroffen.
Daher müssen beide auch einen Anteil an den Ausgleichszahlungen der
Kopier- und Speichermedienunternehmen für erlaubte Privatkopien
erhalten können.
Ohne dem Verfahren vor dem BGH vorzugreifen, in dem Ansprüche aus
der Vergangenheit geklärt werden, setzen wir uns dafür ein, für die
Zukunft wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Denn die aktuelle
Situation sorgt für eine erhebliche Verunsicherung in den betroffenen
Verwertungsgesellschaften und schadet nicht nur den Verlagen, sondern
letztlich auch den Urhebern. Verlage sehen sich zum Teil mit
Rückforderungen in erheblicher Größenordnung konfrontiert und müssen
zum Teil befürchten, auf Dauer nicht überlebensfähig zu sein. Diese
Entwicklung ginge dann auch massiv zulasten der Autoren. Ein solches
Szenario gilt es unbedingt zu vermeiden.“
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