Rückrufrecht schadet Urhebern und Verlagen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den
Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des
Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene
Vergütung vorgelegt. In einem offenen Brief an die Bundesregierung
haben sich jüngst Autoren, Verleger und Literaturagenten gegen diesen
Gesetzentwurf ausgesprochen. Dazu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
„Der von Minister Maas vorgelegte Gesetzentwurf zum
Urhebervertragsrecht ist ein Danaergeschenk für Kreative. Das
geplante Rückholrecht nach fünf Jahren würde den allermeisten Autoren
Steine statt Brot geben und die Vertrauensbasis zwischen Urhebern und
Verlagen zerstören.
Der Gesetzentwurf verkennt, dass gerade kleine und mittlere
Verlage oftmals über viele Jahre Geld und Vertrauen in die
nachhaltige Entwicklung eines Autors investieren. Die Grundlage für
solche Investitionen würde dramatisch gefährdet, wenn finanzstarke
Global Player Autoren nach fünf Jahren aus ihrer Verlagsbeziehung
herauskaufen könnten. Somit wäre etwa fraglich, ob ein Verlag noch
Vorschüsse im bisherigen Umfang zahlen könnte, auf die viele Urheber
existenziell angewiesen sind. Auch besteht die Gefahr, dass kleine
und mittlere Verlage auf diese Weise aus dem Markt heraus gedrängt
werden. Ein Verlust an kultureller Vielfalt und Qualität wäre die
Folge.
Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer
Defizite auf, zum Beispiel eine ausufernde und unpraktikable Pflicht
jedes Werknutzers auf Auskunft und Rechnungslegung.
Als Union werden wir uns für grundlegende Änderungen des
Gesetzentwurfs einsetzen. Unser Ziel ist ein Urhebervertragsrecht,
das den Kreativen tatsächlich hilft.“
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