Datenweitergabe darf nur mit Einwilligung der
Betroffenen erfolgen
Facebook hat im Nachgang zur Sondersitzung des
Bundestagsrechtsausschusses und des Ausschusses für Digitale Agenda
am 20. April 2018 die Existenz von Geräteschnittstellen, sogenannten
device APIs bestätigt, mit denen Herstellern von Mobilfunkgeräten
einen umfangreichen Zugriff auf Facebooknutzerdaten ermöglicht wurde.
Laut einem Bericht der New York Times sind davon – wie im Fall
Cambridge Analytica – nicht nur die Gerätenutzer selbst, sondern auch
die Daten ihrer Facebook-Freunde betroffen. Hierzu erklärt die
rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Facebook argumentiert im Cambridge Analytica-Skandal immer wieder
damit, dass die Nutzer der Weitergabe der Daten ihrer Freunde
eingewilligt hätten. Darin zeigt sich ein grundlegend falsches
Verständnis des Unternehmens davon, wer eine wirksame Einwilligung in
die Weitergabe von Daten geben darf: Niemand kann über die Daten
seiner Facebook-Freunde verfügen; das können nur die Betroffenen
selbst, und zwar durch ihre ausdrückliche Zustimmung.
Das führt zu der Frage, ob Facebook aufgrund seiner falschen
Rechtsansicht auch an anderer Stelle bewusst Nutzerdaten ohne dazu
berechtigende Einwilligung weitergegeben hat. Tatsächlich hätte es
kaum jemand für möglich gehalten, dass diese Weitergabe sogar durch
heimliche Geräteschnittstellen erfolgte, wie Facebook es zum ersten
Mal in den schriftlichen Follow-Up-Antworten nach der Anhörung im
Bundestag dargelegt hat – ein Vorgehen, das jetzt durch weitere
Erkenntnisse der New York Times belegt wurde.
Die Nutzer von Blackberry, Samsung, Apple und Co. sind
möglicherweise ohne es zu wissen und zu wollen zu Datendealern
geworden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, ist das ein
gravierender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung und untergräbt das Vertrauen gegenüber Facebook und
Blackberry gleichermaßen.“
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