Zug/Halle (Saale). 22.09.2011. Erst vor dem Bundesgerichtshof hat die Aspecta Lebensversicherung eingelenkt. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft (www.lv-doktor.de) klagte bis in die dritte richterliche Instanz. Offenbar bekam die Lebensversicherung kalte Füße: die Klageanträge wurden ohne Angabe konkreter Gründe anerkannt und die Versicherung zahlt die noch ausstehende Differenz. Geklagt hatte LV-Doktor, ein Projekt der proConcept AG (www.proconcept.ag), für die Kundin Andrea M., die durch die vorzeitige Kündigung ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung bei der Aspecta einen Verlust von 2.359,53 Euro machte.
Rückkaufswert viel zu niedrig
Andrea M. hatte im Sommer 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Aspecta Lebensversicherung AG abgeschlossen, um für das Alter vorzusorgen. Anfang 2008 kündigte Frau M. die Lebensversicherung vorzeitig und die Aspecta zahlte ihr 1.179,42 Euro als Rückkaufswert aus, obwohl sie insgesamt 3.220,59 Euro eingezahlt hatte.
Klage der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft
Einer der LV-Doktor-Partneranwälte reichte bereits im November 2009 Klage beim Amtsgericht München ein und forderte die Zahlung der restlichen geleisteten Beiträge plus Zinsen – folglich insgesamt 3.538,95 Euro. Nach der Klageabweisung konnte im Juni 2010 die Berufung vor dem Landgericht München eingereicht werden.
Teilanerkenntnis wegen Stornoabzug
Im März 2011 erfolgte dann ein Teilanerkenntnis der Aspecta bezüglich des Stornoabzuges. Die Versicherung zahlte diesen Abzug in Höhe von 294,85 Euro. Die Richter ließen die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu, da die BGH-Richter bei ähnlichen Verfahren die Vorlage an den EuGH erwägen. Diese Verfahren sind im Übrigen ebenfalls Fälle der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft.
Erfolg vor dem Bundesgerichtshof
Die Revision vor dem Bundesgerichtshof legte der LV-Doktor-Partneranwalt im April 2011 ein, um die restlichen eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzufordern. Bereits nach der Revisionseinreichung erkannte die Aspecta alle Forderungen an und überwies den Restbetrag in Höhe von 2.064,68 Euro.
Geld zurück durch LV-Doktor
Die Versicherer scheuen eine richterliche Entscheidung zu ihren Ungunsten und lassen es nicht einmal mehr zu Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof kommen. Für Frau M. ist dieser Verfahrensverlauf positiv, da sie das ihr noch zustehende Geld zurückbekommen hat. Doch alle anderen Mitglieder der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft mit gleichgelagerten Fällen können so nicht nachreguliert werden. Daher ist die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft derzeit mit weiteren 550 Verfahren vor verschiedenen deutschen Gerichten anhängig, außerdem mit zehn Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Seit Dezember 2010 sind außerdem vier Sammelklagen anhängig und weitere 14 Sammelklagen werden aktuell von den LV-Doktor-Partneranwälten vorbereitet.
Weitere Informationen unter:
http://www.proconcept.ag