
Als der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (BDY) 1967 gegründet wurde, war eines derZiele eine Yoga-Lehrausbildung zu schaffen, die höchsten Ansprüchen genügt. Heute, fast 50 Jahre später, hat sich die Vision als richtig erwiesen, dass Qualität in der Yoga-Lehrausbildung maßgeblich sein sollte. Heute richten sich rund 40 BDY-Lehrausbildungsschulen in Deutschland nach den BDY Ausbildungsvorgaben, wobei sich die einzelnen Schulen sich in Stil und Tradition unterscheiden. Vereint sind sie über die einheitlichen BDY-Vorgaben zur Yogalehrerin BDY/EYU bzw. zum Yogalehrer BDY/EYU. Der BDY fordert im Gegensatz zu anderen Yogalehrer-Ausbildungen folgende Zulassungskriterien zum BDY-Yoga-Studium:
? Dreijährige Yoga-Praxis
? Abgeschlossene Berufsausbildung
? Mindestalter bei Ausbildungsantritt
Auch die Rahmendaten der Ausbildung zur Yogalehrerin BDY/EYU bzw. Yogalehrer BDY/EYU sind einmalig, läßt sich die BDY-Ausbildung vom Umfang, Dauer und Anspruch mit einem Bachelorstudium messen. So rechnet die Uni Nürnberg und die SVYASA Universität für einzelnen Studiengänge Teile der BDY Yoga-Lehrausbildung an. Folgende, für alle Ausbildungsschulen verbindlich Eckdaten, werden vom BDY regelmäßig überprüft und weiterentwickelt:
? Ausbildungsdauer von mindestens 4 Jahren
? 720 Präsenzunterrichtseinheiten und 3040 Gesamtstundenanzahl und 76 ECTS
? Externe Vorstellstunden und Dreiteiliges Prüfungsverfahren
Dies bedeutet, dass anhand der Kriterien für alle Teilnehmer dieser BDY-Ausbildung ein hoher und vor allem vergleichbarer Standard geschaffen wurde. Die Vorgaben für die Lehrinhalte und Theorie- und Praxisanteile sind ebenfalls festgeschrieben. Schwerpunkte sind unter anderem Methodik und Didaktik für einen pädagogisch fundierten Unterricht sowie die Vermittlung medizinischer Grundlagen, insbesondere der Anatomie. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Persönlichkeitsentwicklung der zukünftigen Yogalehrenden. Details zu dem Curriculum findet sich auf www.yoga.de/bdy_yoga_lehrausbildung/. Der Titel Yogalehrerin BDY/EYU bzw. Yogalehrer BDY/EYU wird nach Abschluss eines dreiteiligen Prüfungsverfahren am Ende der vierjährigen BDY Yoga-Ausbildung und mindestens siebenjähriger Yoga-Praxis verliehen. Weitere Informationen zu den rund 40 BDY-Ausbildungsschulen finden sich unter: http://www.yoga.de/bdy_lehrausbildungsschulen/uebersicht/.
Weitere Informationen unter:
http://www.yoga.de