
3. Februar 2016. Am 21. Juni 2016 könnte das Widerrufsrecht für Immobilienkredite mit fehlerhafter Beratung aus den Jahren 2002 bis 2010 erlöschen. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) rät daher allen Kreditnehmern eine zügige Überprüfung entsprechender Verträge. Durch die stark gesunkenen Zinsen könnten Verbraucher so enorme Geldsummen einsparen.
Am 27. Januar 2016 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, um das Widerrufsrecht der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Belehrung so schnell als möglich erlöschen zu lassen. Dass dieses Gesetz den Bundestag und Bundesrat zügig passieren wird, steht bei Insidern außer Zweifel. Der DVS (www.dvs-ev.net) empfiehlt deshalb jedem, der in der angegebenen Zeitspanne einen Immobilienkredit aufgenommen hat, die Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen. Die DVS-Geschäftsführerin Jana Vollmann: „Kreditnehmer haben nur noch ein halbes Jahr Zeit, ihre damaligen Verträge prüfen zu lassen. Ist die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft, kann man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und viel Geld sparen.“
Wenn die vorgeschlagene Regelung wie geplant Gesetz wird, erlischt das Widerrufsrecht für die genannten Verträge am Mittwoch, 22. Juni um 0 Uhr. „Wessen Widerrufserklärung nicht bis zum 21. Juni 2016 der Bank zugegangen ist“, so Jana Vollmann, „wird weiterhin die hohen Zinsen aus längst vergangenen Tagen bezahlen müssen.“
Zur Durchsetzung des Widerrufs muss oft ein Rechtsanwalt eingeschaltet, oder ein Gericht bemüht werden. Die Rechtssprechung aber entwickelt sich gerade sehr verbraucherfreundlich und die ersten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stehen an. Der DVS bietet Interessierten an, die Kreditverträge von Vereinsanwälten prüfen zu lassen und das Widerrufsrecht durchzusetzen.