
Häufige Fragen zum Thema „Insolvenz der WGF AG“ beantwortet vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll.
WGF AG: Fragen und Antworten für Anleger- Fachanwalt Dr. Ralf Stoll informiert
Nachdem die WGF AG kurz vor Weihnachten ihre Insolvenz bekanntgab, ist der Informationsbedarf der betroffenen Anleger groß. Was passiert mit ihren WGF Hypothekenanleihen oder WGF Genussrechten? Was muss jetzt gemacht werden? Was hat es mit den Kaufangeboten für WGF Anleihen auf sich?
Da viele Anleger, die sich bislang bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen meldeten, oftmals auch viele Frage hatten, hat Dr. Ralf Stoll einige jener Fragen, die vielen Anlegern wichtig waren in einer FAQ zusammengefasst. Folgende Themen werden behandelt. Die Antworten finden Anleger hier: WGF AG INSOLVENZ FAQ
1. Was bedeutet die Insolvenz der WGF AG für meine Anlage?
2. Soll ich ein Kaufangebot, welches ich für die Anleihe erhalte, annehmen?
3. Was ist das Eröffnungsverfahren?
4. Was bedeutet Eigenverwaltung?
5. Was ist ein Insolvenzplan?
6. Haben die Anleger der WGF Anleihen und Genussrechte im Insolvenzverfahren ein Mitspracherecht?
7. Muss ich bereits jetzt reagieren?
8. Wie profitieren Anleger von einer Interessengemeinschaft?
9. Was muss im Insolvenzverfahren beachtet werden?
10. Kann ich Schadensersatz verlangen?
11. Bezahlt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
12. Was passiert, wenn keine Ãœbernahme durch meine Rechtsschutzversicherung
erfolgt?
13. Wann entstehen Kosten im Rahmen der Interessengemeinschaft?
Die Antworten auf diese Fragen und noch mehr Informationen rund um das Thema „Insolvenz der WGF AG“ finden Sie auf der Infoseite
www.wgf-interessengemeinschaft.de.
Weitere Informationen unter:
http://www.dr-stoll-kollegen.de