
Einen Tag alt ist die Schreckensmeldung der WGF AG Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung: es wurde Insolvenzantrag beim Amtsgericht, Insolvenzgericht Düsseldorf gestellt. Hintergrund war der Jahresabschluss für 2011, der zunächst auf sich warten lies. Er weißt einen Verlust von über EUR 70 Mio. aus. Nach dieser Nachricht sind viele Anleger verunsichert und fürchten um ihr Geld, welches sie in Anleihen der WGF investiert haben.
Die WGF AG hat verschiedene Anleihen und Genußrechte herausgegeben und so hunderte Millionen bei den Anlegern eingesammelt. Es gibt die Hypothekenanleihen mit den WKN A0AQSM, A0JRUK, A0LDUL, WGFH04, WGFH05, WGFH06, WGFH07, WGFH08 und Genussscheine mit den WKN WGFH90, WGFH91. Wieviel Geld die Anleger noch erhalten werden, weiß derzeit niemand. Deshalb sind die Anleger beruhigt.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist, wird daher eine Interessengemeinschaft für die Anleger gründen, um die Interessen bündeln zu können. Es haben sich bereits über 100 Anleger der WGF gemeldet und um Rat gesucht. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll teilt mit, dass „die Anleger beunruhigt sind, weil sie teilweise hundert Tausende investiert haben. Eine Volksbank, von die Anlage empfohlen wurde, hat ganz offensichtlich falsch beraten.“
Die Anleger sollten nunmehr dringend handeln und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es kommen bei Beratungen Schadenersatzansprüche gegen Banken in Frage. Daneben muss geprüft werden, ob nicht auch eine Haftung der WGF AG in Frage kommt. Das Insolvenzverfahren wird sicher zeigen, was bei der WGF AG passiert ist. Dann gilt es zu handeln, um das Geld zu sichern.
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