Dreieinhalb Jahre muss Klaus T. in Haft. Manchem
mag die Strafe hoch erscheinen. Schließlich hat der frühere
Postbeamte und spätere Angestellte der Deutschen Telekom niemanden
ausgeraubt und niemanden körperlich geschädigt. Er hat auch keine
Schutzbefohlene sexuell missbraucht – alles kriminelle Aktivitäten,
die sonst ungefähr mit gleicher Strafe belegt werden könnten. Die
Strafe ist nicht zu hoch. Denn Aufsichtsräte, Betriebsräte und
Journalisten auszuspionieren ist kein Kavaliersdelikt. Die Meinungs-
und Pressefreiheit, die mit solchen Aktionen ausgehöhlt wird, zählt
zu den Säulen der Demokratie. Darum ist diese Art von Spionage keine
Affäre, sondern eine Straftat. Es scheint, als sei Klaus T.
allerdings der Einzige, der dafür ins Gefängnis gehen wird. Er hat
alle Schuld auf sich genommen. Trotzdem bleiben Zweifel, ob er ganz
allein und auf eigene Faust gehandelt hat. Zwar wurden die
Ermittlungen gegen die Ex-Vorstandschefs Kai-Uwe Ricke und Klaus
Zumwinkel eingestellt. Sie haben daher als unschuldig zu gelten. Das
schließt jedoch andere Mittäter oder Mitwisser innerhalb der Telekom
nicht aus.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261