Es ist daher zu begrüßen, dass der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte das in Frankreich seit vier Jahren
geltende Burka-Verbot nicht als eine Verletzung der Menschenrechte
betrachtet. Statt dessen akzeptieren die Richter das Argument der
französischen Regierung, dass ein Gesichtsschleier eine „Barriere
gegen andere“ sei, die die „Idee des Zusammenlebens“ beeinträchtigen
könne. Ob der Weg, den Frankreich oder auch Belgien mit ihrem
Burka-Verbot gewählt haben, der richtige ist, ist hingegen eine ganz
andere Frage. Eine offene und tolerante Gesellschaft zerbricht nicht
daran, dass einige wenige Burka-Trägerinnen sich bewusst oder
erzwungenermaßen ausgrenzen. Sie sollte aber auch klar signalisieren
dürfen, dass es ihr darum geht, Gesicht zu zeigen statt es zu
verbergen.
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