Wertgutachten: Orientierungshilfe bei Eigentumswechsel / TÜV Rheinland empfiehlt: Vor dem Kauf Expertenrat einholen / Gutachten ist nützliche Verhandlungsbasis bei Banken

Günstiges Wohneigentum ist immer gefragt – noch dazu
bei den derzeit niedrigen Hypothekenzinsen. Nach Angaben des
Statistischen Bundesamts lag die Eigentumsquote in Deutschland im
vergangenen Jahr bei 43 Prozent. Doch: Wer dauerhaft Freude am
Eigenheim haben möchte, benötigt vor dem Erwerb kompetente und
unabhängige Experten. „Bloß nicht kaufen wie gesehen“, warnt
Siegfried Seifert, Fachmann für Immobilienbewertung bei TÜV
Rheinland. Denn die Anschaffung einer gebrauchten Immobilie ist
risikoreich. Verdeckte Mängel wie Schäden durch Feuchtigkeit oder
unzureichende Wärmedämmung ziehen hohe Instandsetzungskosten nach
sich. Darum ist es ratsam, vor dem Kauf einen unabhängigen Experten
mit der Erstellung eines Wertgutachtens zu beauftragen.

Wer ein solches Gutachten bestellt, sollte zunächst die Angebote
unterschiedlicher Sachverständiger einholen. Doch Vorsicht: „Der
Titel “Sachverständiger“ ist rechtlich nicht geschützt, jeder kann
sich so nennen“, warnt Seifert. Auf Nummer sicher geht, wer sich an
bekannte Prüfdienstleister wie TÃœV Rheinland wendet. „Unsere Experten
verfügen nicht nur über langjähriges Fachwissen sowie regionale und
überregionale Marktkenntnisse“, betont Seifert, „sondern sie bieten
auch zeitnah eine verlässliche Immobilienbewertung mit persönlicher
Betreuung.“ Generell sollten Hauskäufer einen Gutachter immer nach
seiner Qualifikation fragen und einen zertifizierten oder öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen bevorzugen.

„Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens hängt von der Nutzung der
Immobilie ab“, erklärt der Experte. Eigengenutzte Immobilien wie ein
Einfamilienhaus werden meist im Sachwertverfahren bewertet,
Renditeobjekte wie Büroimmobilien mit dem Ertragswertverfahren und
Eigentumswohnungen im Vergleichswertverfahren. Eine Übersicht über
den Immobilienwert bei Eigennutzung bietet die einfache
Marktwertschätzung. Sie umfasst Dokumentenprüfungen, die
Zustandsbeurteilung, Untersuchungen auf Baumängel und eine Beratung
zu notwendigen zukünftigen Investitionen. „Das Gutachten ist eine
ideale Grundlage für Verhandlungen mit den Banken“, sagt Siegried
Seifert. Geht es hingegen um Vermögensstreitigkeiten im Rahmen einer
Erbschaft oder Scheidung, empfiehlt er die ausführliche
Marktwertermittlung. Sie ist 20 bis 30 Prozent teurer, enthält aber
für jede Partei nachvollziehbar alle Definitionen und ausführliche
Begründungen zu den Posten.

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