Werkstätten für weitere Öffnung des Arbeitsmarktes

Die Zeiten des „Mauerblümchendaseins“ der
Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland sind vorbei – mehr
Teilhabe am Arbeitsmarkt gilt als aktueller Handlungsanspruch. „Wir
wollen die derzeitigen Grenzen zwischen erwerbsfähiger und
erwerbsgeminderter Arbeitswelt künftig fließend gestalten. So muss es
uns möglich sein, unter dem Dach eines Kunden beispielsweise
Zweigstellen oder Teilbetriebe zu gründen. Dadurch schwindet die
unveränderte Zurückhaltung in der Zusammenarbeit mit behinderten
Menschen.“ Dies sagt Günter Mosen, Vorsitzender der
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen
(BAG:WfbM). Unter diesem organisatorischen Dach, das von den Spitzen-
und Fachverbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgetragen wird, sind
seit 1975 die gegenwärtig annähernd 2.500 Werkstätten in Deutschland
vereint. Sie beschäftigen derzeit zirka 280.000 Menschen mit
Behinderungen.

Auf drei Regionalkonferenzen zwischen April und Juni dieses Jahres
in Bonn-Bad Godesberg, Magdeburg und Nürnberg beschäftigten sich
BAG:WfbM-Führungskräfte mit den neuen unternehmerischen
Zielsetzungen. Schon das Motto „Nachhaltige Geschäftsfelder für
Inklusionsunternehmen“ machte deutlich, was dabei im Mittelpunkt
stand: der Weg zur stärkeren Zusammenarbeit mit der (regionalen)
Wirtschaft und kommunalen Verwaltung. „So könnte es künftig möglich
sein“, meinte Günter Mosen, „dass schwerbehinderte Menschen in der
Werkstatt mit nichtbehinderten oder behinderten Kollegen einer
Integrationsfirma zusammenarbeiten. Vorhandene Infrastruktur, wie
Maschinen und Werkzeuge, ließen sich nutzen, um Langzeitarbeitslose
stundenweise wieder an tägliche Arbeit zu gewöhnen. Und
benachteiligte Jugendliche wäre eine Chance gegeben, vom Fachwissen
der Werkstatt-Meister und -Mitarbeiter zu profitieren.“ Diese führe
zu mehr „Zusammenhaltigkeit“.

Noch setzt der Gesetzgeber der stärkeren Teilhabe der Werkstätten
am allgemeinen Arbeitsmarkt Grenzen. Doch die Lösungsansätze der
BAG:WfbM würden dem Staat keine finanziellen Mehraufwendungen
abverlangen.

Die nachhaltige Inklusion scheint für die BAG:WfbM das Thema für
die zweite Dekade des 21. Jahrhunderts zu werden. Günter Mosen:
„Inklusion bedeutet mehr als das Schaffen von ausgelagerten
Arbeitsplätzen. Inklusion ist erst dann vollbracht, wenn die Menschen
mit Behinderungen nicht mehr gemieden, sondern anerkannt und fair
behandelt werden. Davon sind wir zwar noch ein Stück entfernt, aber
auch schon vorangekommen!“

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