Wenn der Betreuungsfall zur Falle wird

Die wesentlichen Angelegenheiten des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich Regeln zu können ist für die meisten Menschen unvorstellbar. Letztendlich kann jedoch Jeder durch Unfall oder Krankheit zum Betreuungsfall werden. Die meisten Menschen wissen jedoch nicht, dass ihr Familienangehöriger oder Ehepartner nicht automatisch zur Vertretung berechtigt ist. „Rechtsgeschäfte für Andere dürfen in Deutschland nur mit einer gültigen Vollmacht durchgeführt werden“, erklärt uns Andreas Krajewski, Geschäftsführer der Terrameo Finance Consulting. Liegt keine gültige Betreuungsverfügung vor, wird ein gerichtlich bestimmter Betreuer ernannt, der weitreichende Entscheidungsbefugnisse hat. Um diesen Fall zu umgehen ist neben einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zwingend eine Betreuungsverfügung zu empfehlen. In seiner Tätigkeit als unabhängiger Versicherungsmakler wird Andreas Krajewski von meinen Mandanten vermehrt zu diesen Themen angesprochen. Aus diesem Grund wird es im Juni und Juli kostenlose Infoveranstaltungen zu diesem Thema in Rottweil geben. Eine Anmeldung kann über die Website der Terrameo Finance Consulting oder per E-Mail erfolgen.