Weniger Bürokratie in der Pflege – mehr Leistungen für Pflegebedürftige

bpa informiert über neue Entwicklungen in Thüringen

Vertreter von insgesamt 200 ambulanten und stationären
Pflegeeinrichtungen haben sich am 21. Oktober in Erfurt über die in
Kürze anstehenden gesetzlichen und weiteren Änderungen in der Pflege
informiert. Eingeladen hatte der Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste (bpa), mitgliederstärkster Verband im Bereich Pflege
in Thüringen.

Beispielsweise greift ab dem 1. Januar 2015 der neue
Pflegemindestlohn. Für Pflegebedürftige steigen die
Leistungsansprüche. Außerdem soll künftig die Pflegedokumentation
sinnvoll verschlankt werden. Die Vorsitzende des bpa Thüringen,
Margit Benkenstein, freut sich über die Ergebnisse des Pilotprojektes
zur Entbürokratisierung, welches das Bundesgesundheitsministerium
zusammen mit der Wohlfahrt und dem bpa durchgeführt hat. In Kürze
soll die flächendeckende Umsetzung mit allen Akteuren erfolgen und
damit die überbordende Bürokratie in den Pflegeeinrichtungen abgebaut
werden: „Wenn der Dokumentationsaufwand möglichst gering gehalten
wird, gewinnen wir Zeit für die immer anspruchsvoller werdende
Pflege.“ Neben dem neuen Dokumentationsprinzip erläuterten die
bpa-Bundesgeschäftsführer, Bernd Tews und Herbert Mauel, die weiteren
Änderungen, die zum 1. Januar 2015 anstehen und am letzten Freitag im
Bundestag beschlossen wurden: So steigen die Leistungen der
Pflegeversicherung für Pflegebedürftige allgemein um 4 Prozent. Für
ambulant versorgte Pflegebedürftige, die zugleich eine Tagespflege
besuchen, verdoppelt sich der Anspruch auf Tagespflegeleistungen
sogar. Entsprechend erwartet der bpa einen deutlichen Anstieg der
bislang gut 100 Tagespflegeeinrichtungen in Thüringen und damit ein
wohnortnäheres Angebot. In den stationären Pflegeeinrichtungen sollen
erheblich mehr zusätzliche Betreuungskräfte eingesetzt werden. Diese
werden zur Entlastung der Pflegekräfte beitragen.

Der bpa unterstützt die deutliche Steigerung des Mindestlohnes in
der Pflege für Thüringen von 8 Euro auf 8,65 Euro zum 1. Januar, der
vor allem ungelernten Pflegehelfern zugutekommt.

Zwei Neuerungen der Pflegereform wurden jedoch heftig kritisiert
und lösten bei allen Teilnehmern Unverständnis und Empörung aus: Zum
einen darf die Bezahlung tarifvertraglicher Vergütungen nicht als
unwirtschaftlich abgelehnt werden – bisher wurden diese aber durch
die Pflegekassen und Sozialhilfeträger nicht refinanziert. Die
Pflegeeinrichtungen haben Verluste zu tragen, ohne dass ein
Risikozuschlag im Gesetz berücksichtigt wurde. Margit Benkenstein
kritisiert: „Wenn nur die entstandenen Kosten ersetzt werden, kehren
wir zu dem gescheiterten System der Planwirtschaft zurück. Gefährdet
werden nicht nur die Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen, sondern das
komplette Versorgungssystem.“

Zum anderen sollen künftig Billiganbieter ohne Zulassung der
Pflegekassen und ohne, dass sie Qualitätsanforderungen wie die
Pflegeeinrichtungen zu erfüllen haben, ambulante Pflegesachleistungen
erbringen dürfen.

Pressekontakt:
Thomas Engemann, bpa Landesbeauftragter, Tel.: 0361/6538688