Wenig Verbrauch, wenig Bremse: Flutopfer 2021 brauchen beim Gaspreisdeckel Sonderregelung

Wenig Verbrauch, wenig Bremse:   Flutopfer 2021 brauchen beim Gaspreisdeckel Sonderregelung
Der WSM fordert eine Sonderregelung bei der Berechnung des Gaspreisdeckels bei Flutopfern (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
 

Düsseldorf/Hagen, 25. Okt 2022. Erst überflutet das Jahrhunderthochwasser alles, nun schluckt es auch noch den Gaspreisdeckel: Gilt die Bremse für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs, so haben Unternehmen, die ab Juli nicht mehr produktionsfähig waren, Pech: „Ihr niedrigerer Gasbedarf 2021 wäre ein Bremsklotz für die ersehnte Bremse“, so der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM).

Aufruf an Minister Habeck: Flutopfer berücksichtigen

Betroffene Betriebe in wichtigen Industrieregionen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen würden ein zweites Mal zum Flutopfer. „2021 ist als Berechnungsgrundlage unbrauchbar, sie brauchen eine Sonderregelung“, fordert der WSM. Der Verband wendet sich mit diesem Aufruf über den Bundestagsabgeordneten Paul Ziemiak an Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck.

Doppelter Verbrauch der ersten Jahreshälfte realistisch

Wenig Verbrauch, wenig Bremse. Für überflutete Unternehmen wäre diese Formel verheerend. Der WSM schlägt stattdessen vor, den doppelten Verbrauch der ersten Jahreshälfte 2021 zugrunde zu legen. Oder ein anderes „normales“ Jahr als Bezugsjahr zu wählen. „Das würde dem tatsächlichen Gasbedarf entsprechen. Wir müssen verhindern, dass ausgerechnet die Katastrophenopfer beim Preisdeckel draufzahlen. Viele würden diese zusätzliche Härte nicht überstehen“, fürchtet WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer.

Gaspreisdeckel im Januar zu spät

Seit Bekanntgabe der Empfehlungen der Expertenkommission plädiert der WSM zudem für eine schnellere Umsetzung. Ein Gaspreisdeckel ab dem 1. Januar würde Stahl und Metall verarbeitenden Unternehmen für November und Dezember überfordernde Energiekosten bescheren. „Wir brauchen unbedingt eine Ãœbergangsregelung für die kalten Monate“, betont Vietmeyer.Text 1.762 Z. inkl. Leerz.