Weltflüchtlingstag 2013: Möglichkeiten zur Familienzusammenführung von Flüchtlingskindern müssen verbessert werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk, das Deutsche Rote
Kreuz, der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für
öffentliche und private Fürsorge und der Bundesfachverband
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge fordern anlässlich des
morgigen Weltflüchtlingstages von der Bundesregierung eine Initiative
zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, um die Möglichkeiten zur
Familienzusammenführung von Flüchtlingskindern zu verbessern.

„Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug darf sich nicht nur auf
die Eltern beschränken, sondern muss auch die minderjährigen
Geschwister einschließen. Die bisherigen Regelungen führen in der
Praxis dazu, Familien auseinanderzureißen“, betont Thomas Krüger,
Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Flüchtlingskinder sind besonders schutzbedürftig und erfahren die
Familie als stabilisierenden Faktor. Bei der Familienzusammenführung
muss deshalb die Vorrangstellung des Kindeswohls nach dem Wortlaut
der UN-Kinderrechtskonvention der Maßstab sein“, erklärt Dr. Rudolf
Seiters, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes.

„In Fällen, bei denen die Familienzusammenführung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu ihren Eltern nicht
möglich ist, muss es einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung
mit Personen außerhalb der Kernfamilie wie erwachsenen Geschwistern
oder Großeltern geben“, so Gabriele Scholz, Leiterin des
Internationalen Sozialdiensts im Deutschen Verein für öffentliche und
private Fürsorge

„Durch Residenz- oder Wohnpflicht werden innerhalb Deutschlands
noch immer Familien getrennt. Im Sinne des Kindeswohls muss die
Zusammenführung von Familienangehörigen auch über den engen
Familienverband hinaus schnell und unbürokratisch ermöglicht werden“,
fordert Peter Herrmann, Vorstand des Bundesfachverband Unbegleitete
Minderjährige Flüchtlinge.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, des Deutschen Roten
Kreuzes, des Internationalen Sozialdienstes und des
Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge ergibt
sich die Verpflichtung der Bundesregierung zum Handeln in dieser
Hinsicht auch aus der Neufassung der EU-Richtlinien im Asylrecht
(Dublin III). Demnach sollten die Mitgliedstaaten bei der Anwendung
der Richtlinien bestrebt sein, im Einklang mit der Grundrechte-Charta
der Europäischen Union, der UN-Kinderrechtskonvention und der
Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten die uneingeschränkte Achtung der Grundsätze des
Kindeswohls und der Einheit der Familie zu gewährleisten.

Weitere Informationen und Rückfragen:
Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, Pressesprecher, Tel.:
030-308693-11 oder presse@dkhw.de, Internet: www.dkhw.de

Deutsches Rotes Kreuz, Dr. Dieter Schütz, Pressesprecher, Tel.:
030-85404-158 oder drk@drk.de, Internet: www.DRK.de

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Beate Maria
Hagen, Pressesprecherin, Tel.: 030 62980-614, Email:
presse@deutscher-verein.de Internet: www.deutscher-verein.de,
www.issger.de

Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Niels
Espenhorst, Referent Kindeswohl im Flüchtlingsrecht, Tel.:
030-39836969 oder Mobil: 0176 62631892, info@b-umf.de, Internet:
www.b-umf.de

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