Weitere Anerkennung für Fremdsprachenausbildung

Coburg – Im Zuge der Vereinheitlichung und besseren Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen innerhalb der EU werden sukzessive auch schulische, also überbetriebliche Berufsabschlüsse im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen entsprechenden Niveaus zugeordnet. Dies ist auch deshalb zu begrüßen, weil damit die Vergleichbarkeit mit betrieblichen Ausbildungen innerhalb Deutschlands verbindlich geregelt wird. Die Berufsausbildung ist innerhalb Europas von Land zu Land sehr unterschiedlich. Während in vielen Ländern ein sehr hoher Akademisierungsgrad vorherrscht, hat in Deutschland die klassische praxisorientierte Berufsausbildung einen hohen Stellenwert. Zur Umsetzung des EQR haben mittlerweile 36 europäische Staaten die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) beschlossen. Diese NQR können eine unterschiedliche Anzahl von Niveaus haben und unterschiedliche Ziele verfolgen. Neben Deutschland haben 19 weitere Länder ihre NQR im Rahmen der Referenzierung dem EQR zugeordnet. Auf dem Niveau 4 des Qualifikationsrahmens finden sich die Duale Berufsausbildung (3 – und 3 ½ – jährige Ausbildungen) sowie die vollqualifizierende Berufsausbildung nach BBiG/HwO (Quelle: www.dqr.de).
„Die Einordnung im Qualifikationsrahmen, die seit 2014 auch auf unseren Abschlusszeugnissen vermerkt werden darf, ist eine wichtige Orientierung im europäischen Arbeitsmarkt“ freut sich Matthias Schmidt-Curio, Geschäftsführer der Coburger Berufsfachschule ASCO. „Die Ausbildung ist weit mehr als „nur“ ein Sprachkurs,“ erläutert Schmidt-Curio. „Viele kleine und mittelständische Unternehmen haben auch in Deutschland mit der Einordnung des Abschlusses ihre Schwierigkeiten – größere Arbeitgeber wie das Auswärtige Amt oder internationale Großkanzleien befinden sich mittlerweile in einem harten Wettbewerb um gut ausgebildete Fremdsprachenkorrespondenten, die hätten sicherlich den DQR nicht benötigt“, so Schmidt-Curio. Die bayerischen Berufsfachschulen sind generell über die Zuordnung erfreut, weiß Barbara Renkenberger, Schulleiterin der Berufsfachschule in Coburg, zu berichten. Wichtig war es den Schulleitern bei ihrem Treffen in Landshut Ende des Jahres, darauf hinzuweisen, dass die Stufe 4 nur für den an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule erworbenen Berufsabschluss gilt. So sind die berufsbegleitende Weiterbildung der IHK zum Fremdsprachenkorrespondenten sowie etliche „nicht-staatliche“ Abschlüsse diverser Privatschulen im DQR Niveau 4 nicht erfasst.
Im Rahmen des Tags der offenen Tür am 9. Mai 2015 besteht für alle Interessenten die Möglichkeit, sich über das Berufsbild und die Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten an der ASCO Sprachenschule Coburg zu informieren.