Unterstützung von Unternehmen, die von den Auswirkungen des
Coronavirus betroffen sind
Der Deutsche Bundestag berät am Freitag in 1. Lesung die geplanten
Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist in sehr guter Verfassung. Zurzeit ist aber
nicht absehbar, in welchem Umfang der Corona-Virus Unternehmen in Deutschland
treffen wird und welche Auswirkungen das auf den Arbeitsmarkt haben wird. Durch
die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz
geraten, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.
Sollte sich die Lage verschärfen, will die Koalition schnell und passgenau
reagieren können. Das kann über Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld erreicht
werden. Deswegen werden zunächst Verordnungsermächtigungen eingeführt, mit der
die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld
absenken und die Leistungen wie folgt erweitern kann:
– Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall b
etroffen sein
müssen, auf bis zu 10 Prozent.
– Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeits
alden.
– Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer.
– Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesage
ntur für Arbeit.
Bei der Bundesagentur für Arbeit liegen zurzeit rund 26 Milliarden Euro in der
Rücklage – so viel wie noch nie. Deshalb sind wir auf eine mögliche Krise am
Arbeitsmarkt besser vorbereitet als je zuvor.“
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