Übergangszeit verhindert finanzielle Überforderung
der Werkstätten
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend das Gesetz zur
Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
beschlossen. Dazu erklären der arbeitsmarktpolitische Sprecher, Peter
Weiß, und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
„Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und
des Ausbildungsgeldes werden die Bedarfssätze und Freibeträge in
mehreren Schritten angehoben. Zudem gibt es Rechts- und
Verfahrensvereinfachungen. Die Erhöhung des Ausbildungsgeldes von 80
auf 117 Euro zum 1. August 2019 ist sehr erfreulich. Sie führt
gleichzeitig zu einer Erhöhung des Grundbetrages beim Arbeitsentgelt
in den Werkstätten für behinderte Menschen. Um eine finanzielle
Überforderung der Werkstätten zu verhindern, haben wir nach Anhörung
der Betroffenen für eine Übergangszeit ein Stufenmodell zur Anhebung
des Grundbetrages entwickelt.
Mit der stufenweisen Entkoppelung des Grundbetrags vom
Ausbildungsgeld verschaffen den Werkstätten ausreichend Zeit, ihre
Geschäftsmodelle anzupassen, damit sie vom 1. Januar 2023 an den
vollen Grundbetrag in Höhe von dann 119 Euro zahlen können.
Zugleich haben wir in einem Entschließungsantrag die
Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von vier Jahren unter
Beteiligung aller wichtigen Akteure zu prüfen, wie ein transparentes,
nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden
kann.“
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