Weiß: Abgesenkter Schwellenwert für Aufzeichnungspflichten ist sachgerecht

Erleichterungen bei Vorschriften zur Dokumentation
stärken Akzeptanz des Mindestlohnes

Im Rahmen einer Bilanz nach einem halben Jahr Mindestlohn hat die
Bundesarbeitsministerin heute Erleichterungen bei den
Dokumentationspflichten angekündigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende
der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Die Vorschläge der Bundesarbeitsministerin zur Lockerung der
Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz sind sachgerecht.
Wo Verstöße unwahrscheinlich sind, wie etwa bei höheren Einkommen,
brauchen die Betriebe auch nicht mit Aufzeichnungspflichten belastet
zu werden. Die Absenkung des Schwellenwertes für die
Aufzeichnungspflichten von 2.958 Euro auf 2.000 Euro ist ein
entschlossener Schritt der Ministerin, der über Forderungen mancher
Wirtschaftverbände noch hinaus geht. Solide abgesichert ist dieser
durch die Erfahrungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die in
diesen Einkommensbereichen kaum Missbrauchspotenzial sieht. Auch die
vorgesehenen Ausnahmeregelungen wie etwa die für mitarbeitende
Familienangehörige in der Landwirtschaft werden zu einem
erfolgreichen und breit akzeptierten allgemeinen Mindestlohn
beitragen.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de