Wegweisender Tarifvertrag in der Zeitarbeit

Die Tarifpartner von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden haben eine stufenweise Anhebung der Mindestlöhne beschlossen, die Zeitarbeitnehmern ab dem 1. Januar 2014 zugute kommen. Bis 2016 werden die Entgelte in drei Stufen um 9,6% im Westen und um 12,8% im Osten angehoben. Im neuen Jahr steigt der Mindestlohn auf 8,50 EUR für ungelernte Arbeitnehmer, im nächsten Jahr auf 8,80 EUR und 2016 schließlich auf 9,00 EUR. Arbeitnehmer mit Berufsausbildung und Akademiker verdienen bedeutend mehr.

„Dies ist ein wichtiger Schritt zu einer gerechteren Bezahlung von Zeitarbeitnehmern“, betont Rüdiger Probst, Geschäftsführer der Select GmbH. „Wir begrüßen diese richtungsweisenden Anpassungen, zumal wir, unabhängig von diesen neuen rechtlichen Regelungen, unsere Mitarbeiter bereits jetzt mit 9,00 EUR Stundenlohn übertariflich zahlen.“

Über den neuen Tarifabschluss freuen sich alle Beteiligten: Zeitarbeitnehmer erhalten eine fairere Entlohnung, die eine Lohnangleichung zur Stammbelegschaft weiter fördert. Und Unternehmen, die Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument nutzen, haben mit dem Tarifabschluss bis 2016 wirtschaftliche Planungssicherheit.

„Zeitarbeit wird attraktiver“, ist Rüdiger Probst überzeugt. „Für die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern wird uns das in Zeiten des Fachkräftemangels sehr helfen, was nicht zuletzt unseren Kunden zugute kommt.“ Auch in der Politik hat der neue Tarifvertrag Signalwirkung: Er ist die Bestätigung, dass eine Regulierung der Zeitarbeit von Seiten der Politik nicht notwendig ist, denn Zeitarbeit, so Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, brauche keine Vorgaben aus der Politik, um auf vernünftige Lohnhöhen zu kommen. Deshalb möchte Frau von der Leyen den Tarifabschluss so schnell wie möglich für allgemeinverbindlich, und somit verbindlich für alle Zeitarbeitnehmer, erklären.

Weitere Informationen unter:
http://select-zeitarbeit.de