Wegner: Entstehung von ethnischen Ghettos verhindern

Länder sollen die Wohnsitzauflage nutzen

Ab dem heutigen Donnerstag macht Bayern als erstes Bundesland von
der Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber Gebrauch. Hierzu
erklärt der Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Kai Wegner:

„Mit dem Integrationsgesetz des Bundes haben wir den Bundesländern
die Möglichkeit eröffnet, Asylbewerbern ihren Wohnsitz längerfristig
zuzuweisen. Es ist gut, dass Bayern jetzt von dieser Möglichkeit
Gebrauch macht. Weitere Länder sollten diesem Beispiel zeitnah
folgen, denn auch in anderen Teilen Deutschlands haben viele Städte
ihre Belastungsgrenze erreicht.

Es gilt, eine ausgewogenere Flüchtlingsverteilung sicherzustellen.
Die Wohnsitzauflage ist ein Baustein, um der Bildung von
Parallelgesellschaften entschlossen entgegenwirken. Die Entstehung
von ethnischen Ghettos mit sozialem Sprengstoff dürfen wir nicht
zulassen. Mit der Wohnsitzauflage können die Länder an die guten
Erfahrungen anknüpfen, die unser Land bei der Integration der
Spätaussiedler gemacht hat.“

Zum Hintergrund:

Das seit dem August geltende Integrationsgesetz des Bundes
ermöglicht es den Ländern, anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre
einen Wohnsitz vorzuschreiben. Die Wohnsitzanlage knüpft an das
sogenannte Wohnortzuweisungsgesetz an, das in Deutschland von 1989
bis 2009 in Kraft war. Mit Hilfe dieses Gesetzes wurde bei mehr als
einer Million Spätaussiedlern die Bildung von Parallelgesellschaften
mit späteren hohen Integrationskosten verhindert.

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