Die Kommunen und Arbeitslosenverbände laufen Sturm
gegen die Pläne der Bundesregierung für eine Neuregelung der
Wohnkosten für Hartz IV. Wie aus einer Antwort des
Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen
hervorgeht, soll es den Kommunen übertragen werden, selbst zu
bestimmen, wie groß eine Wohnung für Langzeitarbeitslose sein darf.
Sie sollen per Satzung Grenzwerte für angemessene Unterkunfts- und
Heizkosten festlegen. „Es wird nicht funktionieren, dass die
Bundesregierung ein soziales Streitthema auf die Kommunen abwälzt“,
sagte Uwe Zimmermann vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB)
den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Samstagausgabe). Die Vielzahl der
Gerichtsverfahren habe doch gezeigt, dass man eine einheitliche
Lösung brauche. „Grenzwerte für Wohnkosten kann man auch auf Bundes-
oder Länderebene festlegen“, sagte Zimmermann. Als „vollkommen
unsinnig“ bezeichnete Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum
Deutschland die Pläne, denn: „Das ist wider jeden
Gleichheitsgrundsatz.“ Das Arbeitsministerium erhofft sich durch
seinen Vorschlag, dass die Berechnung der Wohnkosten „praktibaler
wird und zu weniger Klagen vor den Sozialgerichten führt“, wie ein
Ministeriumssprecher der WAZ sagte. Die Kommunen und die
Arbeitslosenverbände erwarten genau das Gegenteil. „Für mehr
Rechtssicherheit bräuchten wir eine einheitliche Regelung. Doch wenn
jede der 12500 Städte und Gemeinden selbst definieren soll, was eine
angemessene Wohnung ist, erreicht man das Gegenteil“, sagte
DStGB-Sprecher Zimmermann. Das Erwerbslosenforum glaubt: „Das wird
die Klagewelle noch um ein Vielfaches steigern und den Anwälten viel
Geld bescheren.“ Behrsing kündigte auch Widerstand dagegen an, dass
die Kommunen besondere Leistungen für Behindert wie etwa Fahrkarten
für den Nahverkehr, streichen können sollen. „Dagegen werden wir
Protest mobilisieren.“
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