Was tun, wenn die Krankenkasse pleite macht?

Görlitz, 06. Oktober 2011 (jk) – Weitaus kritischer als für die Betriebskrankenkasse selbst sieht die Lage allerdings für die Versicherten aus, falls die Fusion scheitern und die BKK Insolvenz anmelden sollte. Denn schon bei der jüngsten Pleite der City BKK hatten es ehemalige Versicherte bei den anderen gesetzlichen Krankenkassen teilweise schwer, aufgenommen zu werden. So wurden Interessenten auf Filialen mit stark begrenzten Öffnungszeiten verwiesen, Mitarbeiter verlangten unnötige Nachweise oder machten eindeutige Angaben, in welche gesetzliche Krankenkasse man zu wechseln habe. „Solche unprofessionellen Maßnahmen sind natürlich unzulässig“, erklärt Versicherungsexperte der Förderplattform www.foerder-abc.de Andreas Schilling. „Sie zeugen nur von einem Mangel an Kapazitäten, der oft mit finanziellen Problemen der Kassen zusammenhängt.“

Neben den Insolvenzfällen sind auch die Zusatzbeiträge, die immer mehr Krankenversicherungen ihren Kunden auferlegen, nichts anderes als ein Symptom der finanziellen Schieflage vieler gesetzlicher Versicherer. Es ist also nicht auszuschließen, dass noch weitere Krankenkassen dem Beispiel der BKK“s folgen werden. Wie geht man aber am besten vor, wenn die eigene Krankenkasse plötzlich schließt?

1. Weiterhin zum Arzt gehen

Keine Sorge: Die Arztrechnungen werden bis zur endgültigen Schließung weiterhin bezahlt. Danach übernimmt die Kosten die neue Krankenkasse.

2. Keine Zeit verlieren

Pflichtversicherte haben 14 Tage Zeit für den Wechsel in eine neue Krankenkasse, freiwillig Versicherten stehen drei Monate zu. Falls die Ausstellung der neuen Versicherungskarte länger dauert, ist das kein Grund, Arztgänge zu vermeiden: Viele Krankenkassen stellen Provisorien aus, oder der Arzt kann eine Rechnung stellen, die anschließend bei der Krankenkasse vorgelegt wird. Notfälle müssen ohnehin immer behandelt werden – ob mit oder ohne Versicherungsnachweis.

3. Krankenkasse wechseln

Aufnahmeanträge bei gesetzlichen Krankenkassen sollten postalisch und am besten per Nachnahme versendet werden, um bei eventueller Ablehnung, die zur Verzögerung und eventuell zur Nicht-Einhaltung der Neuversicherungs-Frist führt, auf der sicheren Seite zu sein, sollten. Darauf muss die Krankenkasse reagieren und bei Abweisung selbst die rechtlichen Folgen tragen. Denn gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, die Mitglieder insolventer Kassen aufzunehmen – unabhängig von Alter und Krankengeschichte des Antragstellers.

Bei Vergleich und Wahl der neuen Krankenkasse sollte man unbedingt ausschließlich unabhängige Quellen zu Rate ziehen, die also nicht ihre eigene Provision, sondern Ihre Gesundheit im Auge haben. Wirklich qualifizierte Auskunft können nur unabhängige Studien (z.B. Map Report) oder Experten geben. Außerdem ist bei der derzeitigen Lage der gesetzlichen Kassen zu erwägen, ob sich der Wechsel in eine der finanziell gut abgesicherten Privaten Krankenkassen lohnen könnte. Mitgliedschaften sind hier bereits ab Monatsbeiträgen von 58,35 Euro möglich. Einen unabhängigen PKV-Versicherungsvergleich finden Sie beispielsweise unter http://versicherung.berater-zuschuss.de/.

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Weitere Informationen unter:
http://www.keyna.de