Volksbanker Markus Franken ist so etwas wie ein Seelsorger mit betriebswissenschaftlichem Studium. Er berät seit gut sechs Jahren Kunden in Generationsfragen und kommt ihnen und ihren Problemen dabei sehr nahe: „Immer, wenn es zum Beispiel um Erbfragen geht, schwingen persönliche Dinge eine große Rolle.“ Und da sei es nicht selten auch eine Gratwanderung zwischen moralischem Verständnis für die Sorgen und Nöten seiner Kunden und den gesetzlichen Vorgaben, die nicht wegzudiskutieren seien: „Auch wenn eine Frau ihrem Mann im Erbfall keinen Anteil zugestehen will, bleibt doch der gesetzliche Pflichtanteil bestehen.“ In solch speziellen Fällen muss Markus Franken sozusagen die gesetzlichen Vorgaben in den aktuellen Fall „übersetzen“. Generell sei es für die Kunden schwierig, diese Dinge in ihrer Familie anzusprechen: „Sie gehen mit diesen ganz persönlichen Sorgen zu ihrem Hausarzt, oder halt zu ihrem Bankberater.“
In der Generationenberatung, die er mit seinem Kollegen Michael Grewe durchführt, geht es um drei Komponenten: Um den Komplex Erben und Vererben, um die Nachlassplanung und die Thematik Patientenverfügung, und Betreuungsverfügung, und Vorsorgevollmacht. „Wir bieten diese umfassende Beratung als einzige Bank in der Region an.“ Das sei ein elementarer Teil der ganzheitlichen Beratung, “die sich die Volksbank Mönchengladbach traditionell auf die Fahnen geschrieben hat.“
Die Kunden seien froh, dass sie ausführlich in den nicht selten kniffligen Fragen betreut werden, so Markus Franken, der allein im Jahr rund 100 Gespräche dieser Art führt: “Unsere Berater in den Filialen sprechen die Kunden aktiv an, die tiefer gehende Beratung wird dann von Michael Grewe und mir übernommen. Zu denken, „reicht doch noch, wenn ich mich später damit beschäftige“, sei ein Trugschluss. Angesprochen würde daher längst nicht nur Generation 55plus, sondern auch die Jüngeren: „Während die etwas Älteren schon ihre Schwierigkeiten mit dem Tabu-Thema haben, gehen die jüngeren Kunden meist viel offener und unbedarfter mit der Frage um, was passiert bei und nach meinem Tod.“
Wie hoch der Beratungsbedarf ist, zeige sich gerade bei den unterschiedlichen Begrifflichkeiten wie Verfügung, Betreuung und Vollmacht, so Franken: „Wir haben dazu drei spezielle Formulare. Und immer, wenn wir diese mit den Kunden im Beratungsgespräch durchgehen, stelle ich fest, dass sie erleichtert und zufrieden in ihren Alltag zurück kehren. Denn sie wissen nun: sollte etwas passieren, habe ich vorab die richtigen Entscheidungen getroffen.“ Dazu zähle auch, dass geklärt ist, „wo die Dokumente hinterlegt sind.“
Was Markus Franken freut, ist die Dankbarkeit, die ihm entgegen gebracht wird, meint er: „Es kommen nämlich nicht nur Kunden, die sich das erste Mal richtig mit der Thematik beschäftigen, sondern auch Menschen, die bislang der Meinung waren, schon genug getan zu haben für die Zukunft, dann aber erschreckt feststellen, dass sie nicht genug, sondern auch das Falsche für ihre Vorsorge getan haben.“