Grundsätzlich sind Streiks ein zentrales Grundrecht aller Arbeitnehmer. Dennoch müssen Streiks in einem gewissen Grad angemessen sein und Verhältnismäßigkeiten wahren. Um die Verhältnismäßigkeit zu überprüfen, muss letztlich ein Vergleich zwischen den sozialen Kosten des Streiks und den möglichen Gewinnen stattfinden. Die relevanten Kosten resultieren im Wesentlichen daraus, dass aufgrund des Streiks viele Personen nicht den von ihnen geplanten und gewünschten Tätigkeiten nachgehen konnten. Sofern an dem Streikwochenende die durchschnittliche Zahl von Passagieren geplant hat mit der Bahn zu fahren, wären im Fernverkehr 360 T. Passagiere und im Regionalverkehr 5,2 Mio. Personen betroffen. Dabei müssen drei Gruppen betrachtet werden:
1. diejenigen, die trotz Streik mit der Bahn fahren konnten,
2. diejenigen, die aufgrund des Streiks mit anderen Verkehrsmitteln fahren mussten,
3. diejenigen, die aufgrund des Streiks ihr Reise ausfallen lassen mussten.
Die Kosten des Bahnstreiks hängen von der Größe der jeweiligen Gruppe und den Kosten für die einzelnen Gruppen ab. Eine sehr grobe Abschätzung zeigt, dass die sozialen Kosten für jeden Streiktag zwischen 30 und 89 Mio. Euro liegen. In einem sinnvollen mittleren Fall liegen sie bei 58 Mio. Euro. Vergleicht man die Gewinne der GDL mit den Kosten der Allgemeinheit, so zeigt sich, dass schon nach dem ersten Streiktag die von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten die Gewinne übersteigen. Hier finden Sie die vollständige Analyse.