Warum ist der Datenschutz so wichtig?

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt einen Meilenstein dar und findet weltweit Beachtung. Die Vorreiterrolle, die Europa bei dem Thema Datenschutz übernommen hat, zeichnete sich bereits vor dem 25. Mai 2018 ab, als die Verordnung europaweit in Kraft trat. Wegen ihrer Komplexität befassen sich zahlreiche Experten mit eben diesem Thema. Der Blog von datenschutzfrankfurt.de beispielsweise bietet vielseitige Informationen hinsichtlich der wichtigsten Aspekte. Dabei hat der Datenschutz vor allem in Deutschland eine langjährige Tradition. Der Vorläufer der europaweiten Verordnung – nämlich das alte Bundesdatenschutzgesetz – galt über viele Jahre hinweg als die weltweit strengste Verordnung.

Warum ist der Datenschutz so wichtig?

Zahlreiche Neuerungen, die auf europäischer Ebene durchgesetzt wurden, waren in Deutschland bereits Teil des bestehenden Rechts. Dabei ist der Schutz der persönlichen Daten eine Staatsaufgabe, was in erster Linie historischen Gründen geschuldet ist. In der Vergangenheit hat sich eindeutig gezeigt, wie sensibel die unkontrolliert gesammelten und personenbezogenen Informationen sein können. Ein umfassender Datenschutz stellt also einen wichtigen Schutz der persönlichen Freiheit dar.

Mithilfe des Datenschutzes werden die Bürger so vor dem Missbrauch ihrer Daten geschützt. Dieser Schutz war bereits früher wichtig. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung hingegen ist er unabdingbar. Allgemein gesagt bezeichnet der Datenschutz den „Schutz von personenbezogenen Daten“ und ist somit ein Recht eines Individuums. Wird die private E-Mail-Adresse ungewollt bekannt oder schlimmer, intime Daten wie Gespräche oder die eigene Krankheitsgeschichte, dann können dem Betroffenen schwerwiegende Folgen drohen. Dasselbe gilt für die sensiblen Bankdaten. Genau deshalb ist der Schutz der personenbezogenen Daten für jeden Menschen von größter Wichtigkeit.

Die Digitalisierung macht den Datenschutz noch wichtiger

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ist die Bedeutung des Datenschutzes gestiegen. Beispielsweise ist es möglich, Informationen über die Interessen von Nutzern zu sammeln, wenn man ihr Surfverhalten betrachtet. So können umfassende Nutzerprofile erstellt werden, die ein aufschlussreiches Bild über den Menschen hinter dem Gerät abzeichnen.

Nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU wurde der Datenschutz mit Inkrafttreten der neuen DSGVO am 25. Mai 2018 verschärft. Bei Datenschutzverstößen werden nun deutlich höhere Bußgelder erhoben, als es zuvor der Fall gewesen wäre.

Der Datenschutz dient auch der informationellen Selbstbestimmung

Im Grundgesetz ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung fest verankert. Dieses Recht erlaubt es jedem Einzelnen frei darüber zu entscheiden, was mit den eigenen personenbezogenen Daten geschehen darf. Darunter fällt, ob diese weiterverarbeitet werden dürfen und ob sie beispielsweise für Analysen des Nutzungsverhaltens verwendet werden dürfen. Dieses Recht wird durch das BDSG und die DSGVO gestützt.

Um die komplexen Sachverhalte im Unternehmen zielführend abzubilden, werden Datenschutzbeauftragte bestimmt. Diese sind dafür verantwortlich, die Vorgaben des Datenschutzgesetzes umzusetzen. Grundsätzlich wird dabei zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Datenschutzbeauftragten unterschieden. Dieser kann entweder ein behördlicher oder ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter sein. Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind dabei entweder fest angestellt in einem Unternehmen oder werden als externe Experten hinzugezogen.

Die Grundsätze für die Verarbeitung als wichtiger Bestandteil der DSGVO

Artikel 5 der DSGVO zeigt, was den Datenschutz so wichtig macht. In ihm sind die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Informationen enthalten. Durch diese wird gewährleistet, dass die Daten einer Person geschützt sind, während sie verarbeitet werden. Diese Grundsätze umfassen unterschiedliche Aspekte der Datenspeicherung.

Datensparsamkeit: Statt alle vorhandenen Daten zu speichern, sollen ausschließlich die notwendigen Informationen verarbeitet werden.

Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es notwendig ist, um diese erfolgreich zu verarbeiten.

Zweckbindung: Die Daten dürfen ausschließlich für eindeutige, festgelegte und legitime Zwecke erhoben werden.

Richtigkeit: Sämtliche verarbeitete Daten müssen richtig sein.

Rechenschaftspflicht: Die Einhaltung der Grundsätze muss auf Verlangen vom Verantwortlichen nachgewiesen werden