Warum die Arbeitssicherheit in Unternehmen so wichtig ist

Um zu gewährleisten, dass Arbeitnehmer in dem Unternehmen, für das diese tätig sind, bestmöglich vor Unfällen geschützt sind, müssen Unternehmen in Deutschland diverse Maßnahmen zur Arbeitssicherheit umsetzen. 
Die Maßnahmen sind einheitlich gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Sollten die rechtlichen Vorgaben von Unternehmern nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden, können Verwarnungen ausgesprochen oder Geldstrafen verhängt werden. 

Was ist überhaupt Arbeitssicherheit?

Unter Arbeitssicherheit ist ein Zustand zu verstehen, der es Arbeitnehmern ermöglicht, ihrer beruflichen Tätigkeit gefahrenfrei nachzugehen. Bei Arbeitsunfällen, beispielsweise dem Stolpern über lose auf dem Boden liegenden Kabeln, handelt es sich um Personenschäden, die die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers kurz-, mittel- oder langfristig beeinträchtigen können. 
Weiteres zum diesem Thema kann hier nachgelesen werden.

In den Regelungen zur Arbeitssicherheit sind derzeit folgende Teilbereiche aufgeführt: 

– Organisation der Arbeitsstätten
– Baustellenorganisation
– medizinische Untersuchungen 
– Lärm und Vibrationen 
– medizinische Checks
– Lastenbewegungen 
– Arbeiten unter Druckluft
– Schutzausrüstungen 
– Bildschirmarbeit 

Für die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ist in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich. Dieser kann die Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen jedoch an hierfür geschulte Personen, die für das Unternehmen tätig sind, übertragen. 

Von einer gut funktionierenden Arbeitssicherheit im Unternehmen profitieren sowohl der Unternehmer als auch die Mitarbeiter. Ausfallzeiten und Betriebskosten können effektiv gesenkt werden, indem der Unternehmer die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit strikt einhält. 

Betriebsbedingte Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes 

Maßnahmen zur Arbeitssicherheit werden langfristig in alle Abläufe und Strukturen eines Unternehmens eingebunden. 
In Betrieben, in denen Arbeitnehmer einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind (beispielsweise in einem Chemielabor), muss eine geeignete Arbeitsschutzausrüstung bereit gestellt werden. 
Um die Arbeitssicherheit gewährleisten zu können und sicherzugehen, dass Mitarbeiter mit den Maßnahmen vertraut sind, müssen regelmäßige Unterweisungen und Schulungen durchgeführt werden. 
Die Unterweisungen und Schulungen müssen vom Arbeitgeber dokumentiert werden, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind und im Zweifelsfall belegt werden müssen. 

Die jeweilige Gefährdungslage wird für jedes Unternehmen individuell ermittelt. Die genauen Inhalte der Sicherheitsunterweisungen- und Schulungen sind hiervon abhängig. So muss sich selbstverständlich kein Büromitarbeiter beispielsweise mit den Sicherheitsbestimmungen zum Arbeiten unter Druckluft vertraut machen. Eine Schulung in Arbeitssicherheit, die für jedes Unternehmen gleichermaßen genutzt werden kann, gibt es folglich nicht. 

Sonderbestimmungen für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern

Um die Vorgaben zur Arbeitssicherheit möglichst effektiv umzusetzen, können Unternehmen konkrete Handlungsanleitungen verschriftlichen und die Gefährdungslage individuell bestimmen. Arbeitsschutzmanagement-Tools sind ein bewährtes Instrument, um die Arbeitssicherheit dauerhaft in die Arbeitsabläufe zu integrieren. Im Gegensatz zu großen Unternehmen können kleine Unternehmen, in denen weniger als 50 Mitarbeiter arbeiten, die Arbeitssicherheit anders umsetzen. 
Während bei großen Unternehmen Fachpersonal und Betriebsärzte mit der Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beauftragt werden, kann in Kleinbetrieben das sogenannte „Unternehmermodel“ angewendet werden. Bei diesem Modell übernimmt ausschließlich der Unternehmer selbst alle zu erfüllenden Aufgaben im Rahmen der Arbeitssicherheit. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Unternehmer vorab eine entsprechende Schulung des Unfallversicherungsträgers absolviert hat. 

Fazit 

Von den gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit profitieren alle Beteiligten. Arbeitnehmer können effektiv vor schmerzhaften Verletzungen und Arbeitgeber vor Arbeitsausfällen und Folgekosten geschützt werden. Die Regelungen zur Arbeitssicherheit sind transparent und relativ einfach erklärt. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt somit in erster Linie vom guten Willen ab.